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Fahrradstraße eröffnet

Kirchhofstraße als Gratmesser

Schwerpunktkontrollen nur begrenzt möglich

HFB-19-10-30

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Nun ist die eröffnet die erste Fahrradstraße in der “Fahrradstadt” Cloppenburg. Nach der dick aufgetragenen Pressemeldung über die Freigabe der Kreuzung Löninger-Straße-Eschstraße-Kirchhofstraße an der Andreaskirche (1) kann das Experiment beginnen. Soll doch darauf hingewiesen werden, dass Cloppenburg auf dem richtigen Weg zur Fahrradstadt ist. Denn nicht nur der Umbau dieser Straße, sondern auch die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer werden das beweisen müssen. Eigentlich sollte an der Einsicht der Verkehrsteilnehmer kein Zweifel bestehen, doch –und das ist in aller Munde- in Cloppenburg werden die Verkehrsregeln regelrecht mit Füssen getreten. Weitere Informationen darüber sind hier (2), hier (3) oder hier (4) zu finden!

 

Was nun die neue Fahrradstraße betrifft, so läuft der Verkehr nach der Eröffnung wie gewohnt. Es entsteht der Eindruck, dass jeder mit seinem PKW wie gewohnt durch die Kirchhofstraße fährt. Durch weiterhin hohes Verkehrsaufkommen und unglaublichen Geschwindigkeiten, die Radfahrern die nackte Angst einflößen muss. Die neue Beschilderung spielt offenbar keine Rolle. Diese wird ignoriert. Mit der Durchfahrt alleine liegt kein Anliegen vor. Die Benutzung dieser Straße erfolgt demnach verbotswidrig. Und schon hat sich der Hinweis des Cloppenburger Bürgermeisters, „Der reine Durchgangsverkehr ist verboten“ bereits Stunden nach der Neueröffnung der Fahrradstraße als unhaltbar erwiesen.

MT-Kirchhofstrasse-Fahrradstrasse-Kommentar-19-01b

Somit ist es umso verständlicher, dass strenge Kontrollen gefordert sind. „Bereits gestern sind einige Autofahrer in die ausgewiesene Fahrradstraße eingebogen“, beschreibt der MT-Kommentar (5) die Situation zu Recht. Zudem kratzt der Beschilderungszusatz ANLIEGER FREI an der eigentlichen Widmung als Fahrradstraße. Das „Konzept, die Straße zu beruhigen (…)“ kann durch diesen Zusatz nur „ad absurdum“ geführt werden. Deutlicher kann es nicht gesagt werden. 

ANLIEGER FREI ist ein dehnbarer Begriff. Was darunter zu verstehen ist, sagt die StVO: Das Befahren der Straße sei nur den Anliegern gestattet, die in der Straße wohnen. Aber auch diejenigen hätten ein Anliegen, die in Kontakt mit den Bewohnern oder Grundstückseigentümern treten wollen. Hierzu zählten Besucher oder Geschäftskunden von Unternehmen in dieser Straße.

Was ist aber mit denjenigen, die aus der Bürgermeister-Feigel-Straße zur Kirchhofstraße fahren? Die Einbahnstraßenregelung lässt nur die Zufahrt zur Kirchhofstraße zu, auch wenn das z.Zt. auch von sehr vielen Autofahrern ignoriert wird. Ist das Einbiegen in die Kirchhofstraße wirklich ein Anliegen, weil es eine Notwendigkeit ist?

CLP-Fahrradstraße-Beschilderung-19-02c

In einer Fahrradstraße ist eine Geschwindigkeits- begrenzung von 30km pro Stunde vorgeschrieben. Ein versprochenes Zusatzschild wurde nicht angebracht. (6)

Ebenso verhält es sich mit der Einmündung der Rosengärten in die Kirchhofstraße. Da die „Rosengärten“ nicht als Einbahnstraße ausgewiesen sind, ist auch die Zufahrt von der Kirchhofstraße möglich. Ist die Nutzung dieser Zufahrt, von der Kirchhofstraße, auch ein Anliegen, zumal am Ende der „Rosengärten“ kein Wendehammer zu erkennen ist?

Solche und andere Fragen werfen Bedenken auf, wobei die eigentliche Widmung der neuen Fahrradstraße –außer in der sparsamen Beschilderung- nicht zu erkennen ist. Somit ist die Wertung „ad absurdum“ nur folgerichtig. Dann aber Kontrollen zu fordern, hilft auch nicht wirklich weiter. Was genau möchte man eigentlich kontrollieren? Will man am Ende mit denjenigen Autofahrern ins Gericht gehen, die deshalb beim Bäcker nicht anhalten, weil sie „just in time“ bemerkt haben, dass sie ihr Portemonnaie vergessen haben?

Wer will ihnen am Ende nachweisen, dass die Angaben der “Sünder” nicht stimmen? Doch sicher nicht die Polizei, die aufgrund ihrer extremen Auslastung doch etwas Sinnvolleres zu tun hat. Sie sollte sich auch nicht an solch verwässerten Regelungen abarbeiten, die in der Kirchhofstraße nun als absolutes Paradebeispiel gelten dürften.

Es ist davon auszugehen, dass die PKW-Fahrer, die durch die Kirchhofstraße fahren, in den nächsten Tagen massiv kontrolliert werden. Warum aber wird aber nicht auch dort massiv kontrolliert, wo die Verkehrsregeln ebenfalls nichts gelten. Z.B. in der Warthestraße, in denen ca. 20 LKW pro Tag verbotswidrig einfahren und den Einkaufs- und Durchgangsverkehr, mehr als 2.000 Fahrzeuge pro Tag, massiv behindern? Viele Bürger können eine solche Beliebigkeit durch Behörden an vielen anderen verkehrlichen Brennpunkten nicht verstehen.

CLP-Beschilderung-Fahrradverbot-19-01c

Der Beschilderung nach dürfen Radfahrer rund um die Uhr in die Langestraße einfahren. Doch das war anders gemeint. Erst nach polizeilichen Kontrollen konnte klar gestellt werden, dass die Fahrbeschränkung für Radfahrer nur dann gilt, wenn das Schild der Zeitangaben ganz unten angebracht ist. (7)

Kontrollen sind nur dann sinnvoll, wenn Beschilderungen in der Stadt Cloppenburg transparent ausgewiesen sind. An vielen Stellen ist das nicht der Fall. Die Verantwortlichen im Rathaus sind ohne Selbstzweifel davon überzeugt, die gesetzlichen Bestimmungen seinen erfüllt. Da in einer Fahrradstraße das Tempo zudem auf 30 km pro Stunde reduziert ist, sollten die Verkehrsteilnehmer durch ein zusätzliches Verkehrszeichen vorsichtshalber daran erinnert werden. Das wurde im Bau- und Verkehrsausschuss zugesagt. Doch ein solches Zusatzzeichen ist bisher nicht zu sehen.

Über zusätzliche Verkehrszeichen kann man sich natürlich streiten, denn den Kraftfahrern sollte die Straßenverkehrsordnung bekannt sein. Schließlich besitzen sie einen Führerschein.Es mag sein, dass die Beschilderung an der Kreuzung Löninger-Straße-Eschstraße- Kirchhofstraße hinreichend auf die neue Fahrradstraße hinweist.

CLP-Fahrradstraße-Beschilderung-19-01c

Ein Blick aus Richtung Eschstraße: Die Autofahrer müssen schon genau hinsehen, ob sie in die gegenüberliegende Kirchhofstraße einfahren dürfen.(8)

Doch im Ernst: Welcher PKW-Fahrer, der am Ende der Eschstraße im Kreuzungsbereich vor der Ampel steht, -vielleicht in der Schlange hinter vielen anderen Autos- soll unwiderlegbar erkennen, dass die gegenüberliegende Kirchhofstraße neuerdings eine Fahrradstraße ist, die nur von Anliegern befahren werden darf? Einen vorzeitigen Hinweis, dass die Fahrt geradeaus über die Kreuzung allgemein nicht erlaubt ist, sucht man in der Eschstraße vergebens.

Die Kirchhofstraße sollte eigentlich einzig und allein dem Radverkehr gewidmet sein. Hierfür wurden 930.000 Euro ausgegeben. Davon haben die Anlieger einen nicht unerheblichen Anteil beigetragen. Hierbei handelt es sich jeweils um Beträge zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Diese waren nach Abgabenordnung zu entrichten, damit vor allem die Allgemeinheit die sanierte und umgewidmete Kirchhofstraße nutzen kann. Nunmehr auch auf Kosten der Anlieger! Versprochen wurde eine Fahrradstraße. In Anbetracht der aktuellen Lage ist das Versprechen (noch?) nicht eingelöst.

Cloppenburg auf dem Weg zur Fahrradstadt? Nunmehr führt dieser durch die Kirchhofstraße. Denn letztere ist zum Gratmesser für den absolutistischen Anspruch geworden, der zumindest bis zur nächsten Kommunalwahl, im September 2021, überzeugen muss. Jeder, der nun wissen will wie es mit dem Weg zur Fahrradstadt Cloppenburg steht, kann sich von nun ab an der Kirchhofstraße darüber informieren. Gilt es doch, die Regeln für das grandiose Vorhaben durchzusetzen. Mit gelegentlichen Polizeikontrollen? Hierdurch wird das nicht gelingen, wie es vielerorts zu beobachten ist.

Man mag sich fragen, woran es liegt, dass Verkehrsregeln (StVO) in Cloppenburg und woanders so wenig gelten. Eigentlich regeln Gesetze und Verordnungen das solidarische Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Wenn dann namhafte Sozialwissenschaftler auf eine zunehmende „Ruppigkeit“ in unserer Gesellschaft hinweisen, dann sprechen sie von nichts anderem, als dass immer häufiger Grenzen der Solidarität überschritten werden. (9) Auf vielen Gebieten in unserer Gesellschaft! Gesetze und Verordnungen –auch ungeschriebene- verkommen zu Schall und Rauch. Somit sollte es keinen mehr verwundern, dass Rücksichtnahme zu einem Fremdwort geworden ist. Mitverantwortlich hierfür ist die Politik. Gerade sie trägt hierfür ein hohes Maß an Verantwortung.

Knüppelharte Sanktionen, wie es die SPD/LINKS-Fraktion im Rat der Stadt Cloppenburg vor kurzem gefordert hat, sind nicht zielführend. Diese absolute Forderung der verantwortlichen (Sozial-(?))-Politiker, Verkehrsteilnehmer ohne Alternative von Polizei oder anderen Ordnungskräften vorführen zu lassen, zeigt ein äußerst schräges Menschenbild. Vielmehr ist Aufklärung durch demonstrative Ãœberzeugungsarbeit nötig. Hierzu gehört auch, die Beschilderung zur Verkehrsführung transparenter zu gestalten. Zuletzt sollte das Vorhaben FAHRRADSTADT inhaltlich zielstrebiger geplant und umgesetzt werden. Der Anspruch ANLIEGER FREI muss aufgegeben werden. Fahrradstraße muss Fahrradstraße sein und nicht mit anderen Verkehrsaufkommen vermischt werden. Konsequent! Mutiger!

Im weiteren Stadtgebiet viele Striche am Rande von Haupt-und Nebenverkehrsstraßen zu zeichnen und das als sichere (!) Radwege auszuweisen, ist halbherzig. Die Radfahrer akzeptieren diese Wege meist nicht! Schon gar nicht als sichere Übergangslösungen. Es gibt also noch einiges zu tun, um Cloppenburg (endlich) auf den Weg zur Fahrradstadt zu überführen. Sofort!

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Quellen/Nachweise

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