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Oft überzogen und missverstanden

 

Aufwandsentschädigung für Mandatsträger

 

Sitzungspauschale: SPD und CDU/FDP fordern 67% mehr

 

 

HFB-14-07-26

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Ratsmitglieder üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus. Dafür erhalten sie eine Aufwandspauschale von 1.200 Euro pro Jahr (1). Zusätzlich wird ihnen ein Sitzungsgeld gewährt. Aufwandspauschale plus Sitzungsgeld addiert sich jährlich zu ca. 2.000 Euro. Für Fraktionsvorsitzende können das auch mehr als 4.000 Euro pro Jahr sein. 

Den Mitgliedern der SPD-Fraktion scheint das offenbar nicht mehr zu reichen. Zusammen mit der CDU/FDP-Gruppe haben sie während der vergangenen Ratssitzung am 14. Juli 2014 eine Erhöhung um z.T. 67% beantragt (2). Neben dem Sitzungsgeld sollen die Monatspauschalen nur um 20 % ansteigen. Und alles rückwirkend zum 1. Juli 2014. Der Antrag, der weder Form noch Begründung aufwies, wurde in der Stadtratssitzung unter dem ganz am Ende liegenden Tagesordnungspunkt 28 behandelt. Eine Entscheidung konnte nicht gefällt werden, da der federführende Vorsitzende der SPD-Fraktion die Antragsfrist versäumt hatte (3).

 

SPD-Fraktion setzt fatales Zeichen

Die Cloppenburger SPD-Fraktion vertritt eine Partei, die sich u.a. für die Schwachen unserer Gesellschaft einsetzen will (4). Sie setzt aber ein fatales Zeichen, wenn sie sich nun erst einmal selber bedienen will und sich eine äußerst kräftige Anpassung nach oben gönnen möchte. Vom Steuerzahler finanziert! Damit wird sie sich keine Freunde in der Öffentlichkeit machen. Die Lokalpresse hat es bisher vermieden, den SPD-CDU/FDP-Antrag kritisch zu analysieren.

Die Öffentlichkeit sollte über allgemeine Zusammenhänge und Hintergründe informiert werden, die mit der Zahlung von Aufwandsentschädigungen zu tun haben. Wenn nun die SPD zusammen mit der CDU/FDP weiterhin auf ihre überhöhten Forderungen besteht, muss im öffentlichen Interesse auf eine gute Alternative (5) hingewiesen werden, damit die ehrenamtliche Tätigkeit in der Politik nicht an Ansehen verliert und dennoch attraktiv bleibt. Hierzu später mehr.

Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, den Streitpunkt „Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder“ näher zu durchleuchten. Erläuternde Ausführungen und quergedankliche Anregungen können hier nur ansatzweise aufgeführt werden. Eine weiterführende und ergebnisorientierte Diskussion danach wäre sinnvoll.

*

Das System der Aufwandsentschädigung für Kommunalpolitiker ist gesetzlich privilegiert. Die Höhe der Entschädigung wird nach § 55 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf Empfehlungen einer vom Landtag einberufenen Entschädigungskommission festgelegt. Die aktuelle Empfehlung ist aus dem Jahr 2011 (6).

 

Ehrenämter sind unbezahlte Tätigkeiten

Die Entlohnung von Ehrenämtern ist allgemein nicht üblich (7). Somit sollte es eigentlich klar sein, dass Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder nicht mit etwaigen Lohnzahlungen zu vergleichen sind. Die Zahlungen werden durch §55 Abs. 1 i.V.m. §44 Abs. NKomVG geregelt. Verglichen mit mit den ehrenamtlichen Tätigkeiten vieler anderer Bürger ist das politische Ehrenamt somit privilegiert. Mit dem sinngemäßen Hinweis, dass das Engagement der Kommunalpolitiker durch Geldzuwendung leistbar und attraktiv bleiben soll, gibt die Kommission keine zufriedenstellende Antwort für die Ausnahmeregelung (vgl. Vorwort, S.2).

Derjenige, der in die Lokalpolitik geht, muss er sich klar machen, dass er nicht mit einem Gehalt rechnen kann, sondern ausschließlich mit einer privilegierte Aufwandsentschädigung, von der viele andere ehrenamtlich tätige Bürger nicht einmal zu träumen wagen (8). Wer an dieser Stelle das Gebot der Gleichbehandlung missachtet sieht, könnte vor dem Verwaltungsgericht -womöglich erst in der höchsten Instanz- Recht bekommen.

Es drängt sich der Eindruck auf, als würde zwischen Ehrenämtern der ersten und der zweiten Klasse unterschieden. Das aber wäre ein Widerspruch an sich, weil doch Ehrenamt gleich Ehrenamt sein soll. Der Widerspruch könnte um einiges entschärft werden, wenn zumindest lokalpolitische Tätigkeiten von Mandatsträgern rechtlich nicht mehr dem Ehrenamt zugeordnet würden. Ob die Aufwandsentschädigung dann durch eine Art Lohnzahlung ersetzbar wäre, müssten Verwaltungsjuristen zunächst prüfen.

 

 

Sparwille macht erfinderisch

Die Kommission berücksichtigt darüber hinaus keineswegs ehrenamtliche Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehr. In Cloppenburg und ihren Nachbargemeinden beziehen die Satzungen genau diese mit ein: Hier gehören die leitenden Tätigkeiten der Brandmeister ebenfalls zum Ehrenamt der ersten Klasse. Im Großen und Ganzen mag das Sinn machen (9), denn so billig wie bei einer „freiwilligen Feuerwehr“ kommen Gemeinden mit einer Berufsfeuerwehr nicht weg. Eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten, wäre ein sehr teureres Unterfangen.

 

Rechenschaft nicht verlangt

Die Kommission hat die Struktur der Aufwandsentschädigung in Form von Pauschalen festgelegt. Über die Zahlungen muss i.d.R. keine Rechenschaft abgegeben werden. Sonderpositionen wie Kinderbetreuungsgelder oder Verdienstausfallgelder gehen über die Pauschalen hinaus und sind nachweispflichtig. Ob nun wirklich ein Aufwand in der Höhe der gezahlten Pauschalbeträge oder darüber hinaus entsteht, spielt keine Rolle. Um welche entschädigungsrelevanten Aufwendungen es sich genau handeln soll, wird nicht festgelegt. Gezahlt wird auf jeden Fall (10).

Unbestritten ist, dass die investierten Zeiten bei den verschiedenen Mandatsträgern recht unterschiedlich ausfallen können. Die tatsächlichen Aufwendungen sind nicht nur davon abhängig, wieviel Arbeit ein Volksvertreter in der Politik investiert, sondern auch von der persönlichen Lebenssituation, von den erworbenen Qualifikationen und dem tatsächlichen Erfolg der politischen Arbeit.

Ob Selbständiger, Beamter oder Angestellter: Ihre individuellen Aufwendungen müssten sich an der Effizienz messen lassen. In der Regel fallen die Aufwendungen  bei gleichem politischen Einsatz unterschiedlich hoch aus. Zudem würde die aktuelle Entschädigungsstruktur (11) für einige Berufsgruppen in keinem Verhältnis zum eigentlich erforderlichen Aufwand stehen. Somit bleibt es vielen Menschen verwehrt, politische Ehrenämter zu übernehmen (12). Aber das alles zu unterscheiden, ist nicht Thema der Kommissionsempfehlungen.

 

Politik sollte vorbildlich handeln

Unstimmigkeiten treten immer dann auf, wenn es um die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen geht. Denn die Betroffenen entscheiden in eigener Sache und gelten haushaltsrechtlich nicht als befangen, obwohl sie es eigentlich sind. Die Kommunalaufsicht müsste nur einschreiten, wenn die Erhöhung unverhältnismäßig ausfiele. Bürger könnten sich über eine unterstellte Selbstbedienermentalität ausschließlich ärgern. Gerichtlich dagegen anzugehen, bleibt ihnen verwehrt. In dieser Hinsicht wären sie nicht klagebefugt.

Die Öffentlichkeit verlangt die Vorbildfunktion besonders von den Ehrenamtlichen, die im lokalpolitischen Tagesgeschäft unter anderem über soziale Belange oder diverse Gebühren entscheiden. Lokalpolitiker entscheiden z.B. über Zuschüsse für Betreuungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Vereinen. Aber auch über die Erhebung von Grundsteuern oder Straßenausbaugebühren, die manche Bürger sehr hart treffen können. 

Nach der jüngsten Rentenanpassung klagen die Empfänger darüber, dass ihre Rentenzahlungen nun um nur unbedeutend höher ausfallen. Noch lässt die versprochener Mütterrente in Höhe von 25 Euro auf sich warten. Das wenige Geld, das viele Familien zum Leben haben, reicht einfach nicht aus, um den Ansprüchen des Alltags zu trotzen. Der Bafög-Satz soll erst im Jahr 2016 angepasst werden. Diese Unterstützung wird dann für viele Studenten zu spät kommen und dann doch nicht reichen. Die Politik aber befindet ungeniert über ihre Zuwendungen in eigener Sache, orientiert sich an der Minderheit der Upper-Class und bedient sich vergleichsweise unangemessen, wird dafür kritisiert. So zumindest der Eindruck, den viele Bürger haben (13). Die Kritik trifft die SPD als angebliche “Anwältin der Schwachen” in unserer Gesellschaft besonders hart.

In den USA und in Frankreich waren die Väter der Demokratie der Ansicht, dass Gesetze in vollem Umfang auf die Volksvertreter selbst anzuwenden sind. Nur so könne die erzieherische Wirkung einer demokratischen Gleichheit vorbildlich zum Tragen kommen, meinten sie (14). 

Unsere Parlamente spiegeln nicht den Altersdurchschnitt der Bevölkerung wieder. Das politische Denken wird dort vielmehr von den eher älteren Generationen geprägt. Allgemeine und vorbildliche Maßstäbe sind scheinbar nicht die Grundlage vieler bedeutender Entscheidungen. Gleichzeitig ist bekannt, dass bei vielen jüngeren Leuten ein gesundes Interesse an Politik wenig oder überhaupt nicht vorhanden ist. Ob abgestoßen, nicht gewollt oder einfach uncool: Die Beteiligung von weniger als 50% der Wahlberechtigten bei Kommunal- und Bürgermeisterwahlen in Cloppenburg ist ein überdeutliches Alarmzeichen dafür, dass Politik –wenn auch vor Ort- in vielen Angelegenheiten endlich vorbildlicher und damit überzeugender handeln sollte.

Die Vorbildfunktion der Politik, die für die Gesetzgebung im Allgemeinen vorausgesetzt wird, sollte für Entscheidungen in eigener Sache von größter Bedeutung sein. Besonders dann, wenn es um die Bezahlung von Mandatsträgern geht. Hier gilt der Maßstab: Wenn die Löhne in Deutschland inflationsbereinigt in den vergangenen 15 Jahren nicht gestiegen sind, so sollten es die Aufwandsentschädigungen kommunaler Mandatsträger auch nicht. 2013 z.B. sind die Reallöhne noch stärker gefallen als erwartet (15). Die Differenz der Durchschnittindizes zwischen den Zeiten von Oktober 2006 bis September 2007 und von Oktober 2011 bis Oktober 2012 liegt bei gerade mal 8,92% (16).

 

Politik in Hinterzimmern

In der Diskussion um die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder wäre besonders von den Mitgliedern der Cloppenburger SPD-Fraktion ein vorbildlicheres Verhalten erwartet worden. Vertreten sie doch angeblich die Benachteiligten in unserer Gesellschaft. Nun aber haben sie jegliches Maß verloren und wollen ihre Bezüge nach eigenem Befinden um z.T. 67% erhöhen. Das wirkt abstoßend.

 Mit dem überzogenen Streben nach 67% mehr werden öffentliche Maßstäbe einfach ausgeblendet. Das wird den Sozialdemokraten mehr Schaden als Nutzen bringen. Ohne Rücksicht auf die Umstände des täglichen Lebens lässt man heimlich das eigene Wunschkonzert mit dem Titel „Plus 67% und ein bisschen Mehr“ spielen. Womöglich in der Ratssitzung am 14. Juli 2014 kompromisslos als Top 28 an hinterster Stelle im absoluten Pianissimo, wenn zu erwarten ist, dass nach stundenlagen Debatten auch die letzten Zuhörer verschwunden sind. Von der „Politik in Hinterzimmern“ sind solche Methoden nicht weit entfernt.

 

Auch die Parteien halten die Hand auf

Ein weiterer Aspekt, der bei der Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Mandatsträger eine Rolle spielt, ist besonders heikel. Er betrifft die indirekte Parteienfinanzierung (17). In der Regel hat jeder Mandatsträger von allen Geldzuwendungen, die er für seine politische Tätigkeit bekommt, eine Abgabe in Höhe zwischen 20 und 30% an seine Partei zu zahlen. Wenn er es nicht tut, wird er zum nächsten Wahltermin nicht wieder auf der Kandidatenliste aufgestellt. Das betrifft Minister, Abgeordnete, aber im konkreten Fall auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker.

Werden die Aufwandsentschädigungen erhöht, so erhöht sich auch der nominale Betrag, mit der die Parteien finanziert werden. Obwohl diese Praxis von Experten nicht nur einmal als verfassungswidrig bezeichnet wurde, ist das Problem in Deutschland nicht in den Griff zu bekommen.

 

Hinweise auf Alternativen

Nicht das Prinzip der Aufwandsentschädigung ist grundsätzlich in Frage zu stellen, sondern ihre Legitimationsgrundlage als solche. Die Kommission setzt einen Rahmen für die Zahlungen an Ratsmitglieder. Die vorgeschlagenen Höchstgrenzen, die durch die Kommission festgelegt sind, sollten nicht das Ziel von Beschlüssen in eigene Sache sein. Vielmehr sollten allgemein anerkannte gesellschaftliche Maßstäbe in die Überlegungen mit einfließen. Darauf weist die Kommission auch extra hin. Ein bedeutender Maßstab ist die allgemeine Nominallohnentwicklung. Sie hat in den vergangenen Jahren die 10%-Marke nicht überschritten. Wenn man denn eine Anpassung der Monatspauschalen und Sitzungspauschalen wirklich anstrebt, wären Steigerungen um moderate 10 % akzeptabel.

Auch wenn von der Kommission eine Entschädigung für das Ehrenamt der Feuerwehr nicht vorgesehen ist, sollte den Bürgern klar sein, dass eine Berufsfeuerwehr um ein Vielfaches teurer wäre, als die freiwillige. Besonders die Einsätze der Brandmeister verlangen hohe Professionalität. Unbedingte Beachtung muss auch der Verdienstausfall (18) der freiwilligen Feuerwehrleute finden, die durch ihren Einsatz bedingt ihre Arbeit liegen lassen müssen. Darüber hinaus haben sie Aufwendungen, die z. B. die Fahrtkosten mit ihrem eigenen PKW zur Feuerwehrzentrale oder zum Einsatzort betreffen (19). Eine Erhöhung der monatlichen Pauschalen um 20% könnte öffentliche Akzeptanz finden.

Im Übrigen leben wir nicht mehr in einer Zeit der preußischen Verhältnisse. Nicht eine Person ist zu “huldigen”, sondern das Team, welches wirkliche Arbeit leistet. Und es ist nicht so, dass sich ausschließlich die Fraktionsvorsitzenden (20) qua Amtes vermehrt in die Politik einbringen, sondern auch ihre Stellvertreter. Vorsitzende und Stellvertreter sollten sich die angepasste Entschädigung im Verhältnis zwei zu eins teilen. Demnach würden vermehrt die tatsächlich erbrachten Leistungen berücksichtigt. Eine generelle Entschädigungspauschale, die Monatspauschale und Sitzungspauschale zu einer monatlich einzigen zusammenfasst, wie sie im Cloppenburger Kreistag beschlossen wurde, widerspräche dem allgemeinen Leistungsprinzip (21).

Wer eine Sitzung leitet, weil er Vorsitzender eines Ausschusses ist, sollte mit den Anderthalbfachen des erhöhten Sitzungsgeldes bedacht werden. Damit wären vor allem die berücksichtigt, die auch wirklich eine Sitzung leiten. Das sind auch mal die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. Im Vergleich zum SPD-Antrag ist dieser Teil der Alternative um 50% günstiger (22).

Der vorliegende, z.T. leistungsorientierte Alternativvorschlag berücksichtigt somit nicht nur eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Ratsfrauen und Ratsherren der Stadt Cloppenburg, sondern auch eine Umstrukturierung. Im Vergleich zu den momentanen Aufwandsentschädigungen läge die effektive Steigerung der Alternative bei schätzungsweise 12,5%, während der SPD-CDU/FDP-Antrag auf eine generelle Erhöhung von ca. 30% abzielt.

Im öffentlichen Interesse wäre es begrüßenswert, eine ergebnisorientierte Diskussion über die Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder weiterzuführen.

 

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Die folgenden Informationen und Links stellen Ergänzungen zu den obigen Ausführungen dar. Aus zeitlichen Gründen wird nicht der Anspruch der Vollständigkeit erhoben.

 

  1. Die monatliche Pauschale beträgt z.T. 100 Euro. Die Summe aller Pauschalen wird den Mandatsträgern pro Quartal ausgezahlt.
  2. Die Sitzungspauschale beträgt z.Zt. 30 Euro. Nach der aktuellen Forderung soll sie auf 50 Euro steigen!
  3. Ein Antrag muss 14 Tage vor der Sitzung eines Fachausschusses oder des Verwaltungsausschusses einreicht sein!
  4. Vgl. Link: http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/150-jahre-spd-stark-sein-fuer-die-schwachen--71975673.html
  5. Ein Alternativvorschlag, die Pauschalen angemessen anzupassen, erfolgt am Ende dieses Blogs!
  6. Die Ausführlichen Erläuterungen der Kommission sind zu finden unter: http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=28507&article_id=98885&_psmand=33
  7. Ein Ehrenamt kann durchaus mit viel Anstrengung verbunden sein, mit Arbeit, die jedoch nicht bezahlt wird. Wenn es anders wäre, könnte man nicht von einer ehrenamtlichen Tätigkeit sprechen.” (vgl. Link: http://bildung-ab-50.de/ehrenamt/bezahlung)
  8. Anrecht auf eine Aufwandsentschädigung haben auch Personen, die z.B. als Betreuer, als Übungsleiter oder als Blutspender tätig werden. In Satzungen von z.B. Sportvereinen können Aufwandsentschädigungen festgeschrieben sein. Die Zahlungen werden über Vereinsbeiträge finanziert.
  9. Eine Argumetation hierzu liefert die Stadt Teltow: (Vgl. Link: http://www.teltow.de/nachricht/artikel/erhoehung-der-aufwandsentschaedigungen-fuer-ehrenamtliche-angehoerige-der-freiwilligen-feuerwehr-tel.html ).
  10. Wenn aber allzu offensichtlich wird, dass keine Leistung des Mandatsträgers erfolgt ist, können Einschränkungen geltend gemacht werden. Das betraf im Oktober 2011 vier Mandatsträger der CDU im Rat der Stadt Cloppenburg. Diese hatten vier Monate lang an keiner Sitzung des Rates und dessen Ausschüssen teilgenommen. Ein weiteres Beispiel aus einer anderen Gemeinde: (Vgl. Link: http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/keine-aufwandsentschaedigung-fuer-faule-stadtratsmitglieder-323323 ).
  11. Nach 1945 wurde eine individuelle Diätenstruktur für Bundestag und für Länderparlamente angedacht. Sie galt auch in den Anfangsjahren für die Abgeordneten im Europäischen Parlament. Später jedoch revidierte man den individuellen Ansatz und führte das pauschale System ein. An diesem System orientiert sich aktuell die Bemessung der Aufwandsentschädigung für Kommunalpolitiker.
  12. Auch wenn der § 8 AbgG des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes die ausdrückliche Freiheit verspricht, ein Mandat anzunehmen, wird es für Menschen in bestimmten Berufsspaten aus vielerlei Gründen nicht ratsam sein, trotz Rechtsanspruches ein Mandat zu übernehmen. Das Abgeordnetengesetz sollte also kritisch betrachtet werden. (Vgl. Link: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170142,9 ).
  13. In einem Kritischen Artikel des Focus vom 18.07.2014 wird die Diätenerhöhung rechtlich bewertet und massiv kritisiert: (Vgl. (http://www.focus.de/politik/deutschland/umstrittenes-diaetengesetz-wie-die-selbstbediener-aus-dem-bundestag-auch-noch-die-kontrollen-ausschalten_id_4000807.html). 
  14. In Anlehnung an ein Zitat von Hans Herbert von Arnim in: (Vgl. http://books.google.de/books?id=YNpABCfDlqwC&pg=PT143&lpg=PT143&dq=Gesetze+in+vollem+Umfang+auf+die+Volksvertreter&source=bl&ots=ZYtSar pJ4j&sig=NFo-cG2Bs6C9ljM4j82BxeXznuU&hl=de&sa=X&ei=LirVU82wCaroywOA6YDoCQ&ved=0CCAQ6AEwAA#v=onepage&q&f=false ).
  15. Mit der Reallohnentwicklung in Deutschland sah es in den vergangenen Jahren nicht gut aus (Vgl. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/152761/umfrage/entwicklung-der-loehne-in-deutschland/ ).
  16. Die konkreten Werte sind bei Destatis einsehbar. Hieraus lassen sich gewünschte Differenzen berechnen. (Vgl. https://www.google.de/search?client=opera&q=Politik+vorbildliches+Handeln&sourceid=opera&ie=UTF-8&oe=UTF-8#q=Durchschnitts+Indizes&spell=1 ).
  17. Was für die Diäten gilt, gilt auch für die Aufwandspauschalen: Vgl. Link: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/07/22/hohe-diaeten-steuerzahler-muessen-partei-apparate-zwangsfinanzieren/).
  18. Die Pauschale für den Verdienstausfall beträgt z.Z. 18 Euro und wäre (aufgerundet) auf 22 Euro zu erhöhen.
  19. Ob für die genannten Aufwendungen Entschädigungen gezahlt werden, ist nicht bekannt.
  20. Fraktionsvorsitzende werden nach Größe der jeweiligen Fraktion bezahlt: Die derzeitigen Entschädigungen sind der einschlägigen Geschäftsordnung der Stadt Cloppenburg zu entnehmen: (Vgl. http://www.cloppenburg.de/uploads/files/54.pdf).
  21. Kreistagsmitglieder (CLP) erhalten eine (einzige Gesamt-) Pauschale in Höhe von 350 Euro pro Monat!
  22. Die teure Variante hat der Rat der Stadt Braunschweig in § 3 seiner Satzung beschlossen (Vgl. https://www.google.de/search?client=opera&q=Politik+vorbildliches+Handeln&sourceid=opera&ie=UTF-8&oe=UTF-8#q=aufwandsentsch%C3%A4digung+Ausschussvorsitzender ).