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Ermittlung der Sitzverteilung

am Ende des Wahltages in Cloppenburg am 11. September 2011

Eine Beispielrechnung für die Sozialdemokratische Partei in Cloppenburg.

Wie wird die Sitzverteilung im Rathaus Cloppenburg nach der Kommunalwahl eigentlich berechnet?

Diese Frage haben mir schon viele Menschen gestellt. Leider ist sie nicht mal eben schnell zu beantworten. Ich will im Folgenden versuchen, den Auszählvorgang an einem einfachen Beispiel zu beschreiben. Teile des Stimmzettels würden wie folgt ausehen:

Stimmzettel-11-01b

Jeder einzelne Wähler ist also aufgefordert, drei Stimmen abzugeben. Es kann sowohl die Gesamtliste als auch der Name eines Kandidaten auf der Liste gewählt werden.

Wer behauptet, die Cloppenburger Kommunalwahl am 11. September 2011 sei in erster Linie eine Personenwahl, der irrt.

Aufgrund der aktuellen Stadtratspolitik der vergangenen fünf Jahre gehe ich davon aus, dass es am 11. September besonders um eine Parteienwahl geht.

 Die SPD steht für politische Inhalte, die die aktuellen Absichten der amtierenden Mehrheitspartei durch eine weitsichtigere und angemessenere Politik korrigieren wird.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sich durch eine bestimmte Person persönlich besser vertreten fühlen, dann sollten Sie  Dr. Hermann Bergmann, Listenplatz 1 des Wahlbezirks SÜD, wählen.

Stimmzettel-11-02

 

In Cloppenburg sind ca. 25.000 Menschen wahlberechtigt. Angenommen alle Wahlberechtigten gehen zur Wahl und es werden 75.000 gültige Stimmen abgegeben. Für die weiteren Betrachtungen spielt es keine Rolle, ob die Wahlbeteiligung geringer ausfällt.

Um die Rechnung einfach zu halten, wird nur ein einziger Wahlbezirk angenom- men.

 

Berechnung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren

Am 11. September 2011 um 18 Uhr ist die Wahl beendet. Die Auszählung kann beginnen. Von den abgegebenen Stimmen entfallen 19.000 Stimmen auf die Cloppenburger SPD. 

Die 19.000 Stimmen für die SPD werden nun mit der Anzahl der zu vergebenden Ratssitze multipliziert. 36 Ratssitze sind vorhanden. Es ergibt sich der Wert 684.000, der dann durch die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen (75.000) geteilt wird. Die Anzahl der Ratssitze für die SPD ist somit berechnet. Das Ergebnis lautet demnach: 9,12. 

Die SPD wird somit 9 Sitze im Rat der Stadt Cloppenburg besetzen können.

 

Welche SPD-Kandidaten ziehen nun in der Stadtrat ein?

Hierzu wird das wird die Zahl der Gesamtstimmen für die SPD unterteilt, in die, die für die Bewerber und die, die für die SPD-Liste angegeben wurden. Alle Bewerber zusammen haben 12.000 persönliche Stimmen erhalten. Für die Cloppenburger SPD-Liste sind 7.000 Stimmen abgegeben worden. Nun müssen die 9 Sitze für die SPD persönlich auf die Kandidaten verteilt werden. Wiederum wird das Hare/Niemeyer-Verfahren angewendet:

12.000 Stimmen multipliziert mit 9 Sitzen ergibt die Zahl 108.000. Das Ergebnis wird nun durch die Anzahl der Stimmen geteilt, die die Cloppenburger SPD erreicht hat: Das Endergebnis heißt 5,6.

Es werden also 6 Bewerber der SPD als direkt gewählte Personen in den Rat der Stadt Cloppenburg einziehen.

Demnach verbleiben 3 Sitze (3,3) für nicht direkt gewählte Kandidaten der Cloppenburger SPD. Diese Kandidaten sind durch die Listenplätze in einer bestimmten Rangfolge abgesichert. Da 19 Bewerberinnen und Bewerber für den Stadtrat auf ihrer SPD-Liste stehen, müssen die Stimmen, die jeder einzelne Kandidat erhalten hat, genauer betrachtet werden. Hier ein Beispiel:

Listenwahl-11-01b

Nun werden den Bewerbern die Plätze zugewiesen. Es wird eine neue Rangfolge aufgestellt. Die ersten 6 Kandidaten mit den meisten Stimmen können somit einen Platz im Rat der Stadt Cloppenburg erhalten. Es sind die Bewerber O, E, P, J, D und N. Ebenfalls werden die Bewerber A, B, und C in den Rat einziehen. Die auf den Listenplätzen 6 bis 9 aufgeführten Bewerber F, G, H, und I gehen leer aus.

Bei dieser Berechnung gibt zwei Arten von Verlierern: Einmal sind es diejenigen, die zwar auf den Listenplätzen 1 bis 9 aufgeführt waren, aber nicht in den Rat gewählt wurden. Das betrifft die Bewerber F, G, H und I. Zum anderen sind es diejenigen, die mehr Stimmen erhalten haben, als einige, die mit weniger Stimmen in den Rat gewählt wurden. Das trifft z.B. auf den Bewerber H zu.

 

Doch ab jetzt zählt: GEWÄHLT IST GEWÄHLT!

Darunter fallen auch die, die über die Liste in den Rat einziehen werden. Die Bürger haben mit einem Teil ihrer Stimmen nämlich auch die Liste gewählt. In der vorliegenden Fallstudie sind es 7.000 Stimmen. Die betreffenden Bürger haben allen Kandidaten zusammen ihre Stimme gegeben. Würde man nur die Direktstimmen pro Kandidat zählen und sie eben diesem Kandidaten honorig oder auch kritisch zuschreiben, so hätte man die Stimmen für die Liste unterschlagen.

Um die Stimmen für die Liste mit zu berücksichtigen, wären in der vorliegenden Fallstudie 7.000 Stimmen auf die 19 Kandidaten zu verteilen. Im konkreten Fallbeispiel kommen also noch einmal 368 Stimmen pro Kandidat hinzu.  Kandidat C z. B., der über die Liste in den Rat der Stadt einzieht, hätte dann zusammen 748 Stimmen erreicht.