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Die SPD-Cloppenburg besteht auf den Besuch behinderter Kinder in den Regelschulen


Im Frühjahr 2009 ratifizierte Deutschland die UN-Behinderten-Konvention. Mit dieser Konvention soll jedem Menschen, garantiert werden, dass er leben, arbeiten und wohnen darf, wie er will -trotz Behinderung

Noch immer sondern wir unsere behinderten Kinder in speziellen Schulformen aus. Früher hießen diese Sonderschulen, heute werden diese Förderschulen genannt. Doch nur das wahre und nicht das ausgesonderte Leben kann alle Kinder fördern. Das gilt auch für das Bildungssystem. Behinderte Kinder müssen endlich auch in den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Das ist für die übrigen Kinder nicht hinderlich, sondern eine soziale Herausforderung im Umgang mit den Mitmenschen. Behinderte und gesunde Kinder profitieren voneinander. Sie lernen Einsicht, Rücksicht und Verantwortungsbereitschaft im täglichen Leben. Durch den gemeinsamen Schul-besuch werden behinderte Menschen auch bessere Chancen haben, nach ihrer Schulzeit einen Weg in Berufsleben zu finden.

Der englische Begriff „Inclusion“ wurde mit dem Ausdruck „Integration“ ins Deutsche übersetzt. Die Übersetzung ist falsch. Die zuständigen Ministerien weigern sich weiterhin, die korrekte Übersetzung anzuwenden. Sie definieren „Inclusion“ als „moderne Art der Integration“. So einfach kann man sich das nicht machen!

Die UN-Konvention geht davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Kinder mit Behinderung eine Regelschule besuchen könnten. Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention hat sich Deutschland zu einem Schulsystem verpflichtet, das das Prinzip der „Inclusion“ umsetzen sollte.

Für die Schulen der Stadt Cloppenburg wurde im Jahr 2009 die gemeinsame Beschulung von Regelkindern der Grundschulen mit behinderten Schülerinnen und Schülern beschlossen. Die Förderung der beeinträchtigten Kinder soll demnächst auf nur zwei Wochenstunden beschränkt bleiben. Das ist für die Cloppenburger SPD zu wenig. Verwiesen wurde in den Beratungen stets auf den §4 des Niedersächsischen Schulgesetzes, welcher vorschreibt, dass Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam mit Schülern in den Regelschulen unterrichtet werden müssen. Von einer zeitlichen Begrenzungen dieser besonderen Art der von der CDU beschlossenen Integration (Inclusion) ist im Schulgesetz nichts weiter zu finden.

Die Cloppenburger SPD hält die Beschlusslage nicht für ausreichend. Es müssen endlich mehr behinderte Kinder die Regelschulen der Stadt Cloppenburg besuchen dürfen. Die Cloppenburger SPD wird zukünftig darauf bestehen, den Beschluss zur Integration (Inkclusion) behinderter Kinder zu erweitern.