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Bornemann (SPD) und Jäger (B´90/Grüne) scheitern kläglich vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg

 

Richter sieht keine Befangenheit bei

Udo Anfang (Zentrum) und Hermann Schröer (CDU)

HFB-14-03-18

Soeben mussten Rolf Bornemann (SPD) und Michael Jäger (B´90/Grüne) eine herbe Niederlage einstecken. Ihre gemeinsame Klage scheiterte vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht. Bornemann und Jäger wollten erreichen, die Ratsmitglieder Udo Anfang und Hermann Schröer für befangen zu erklären. Damit wäre ein bedeutender Ratsbeschluss hinfällig geworden und hätte neu abgestimmt werden müssen.

Vorausgegangen war eine Abstimmung im September 2013 im Rat der Stadt Cloppenburg, aus den ENW auszusteigen und das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Der Beschluss erfolgte mit 19 Ja- zu 17 Nein-Stimmen. Noch kurz vor diesem Tagesordnungspunkt wurde ein Befangenheitsantrag der Grünen abgelehnt. Udo Anfang (Zentrum) arbeite schließlich bei der EWE und Hermann Schröer (CDU) sei Mitglied der Verbandsversammlung der EWE und Aufsichtsratsmitglied bei den Bremer Stadtwerken, einem Tochterunternehmen der EWE, so die Antragsteller in der Ratssitzung. Mit der Zustimmung zur Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts wäre der Weg frei gewesen, mit der EWE als zweitplatzierten Bewerber Verhandlungen über die Konzessionsvergabe einzuleiten. Doch Rolf Bornemann beschritt im Gefolge von Michael Jäger den Klageweg. Anfang und Schröer seien befangen gewesen und hätten nicht mitstimmen dürfen, die Ratsentscheidung sei ungültig, so die Äußerung in einer Pressemittleitung Ende Oktober 2013.

In § 41 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes heißt es zum Mitwirkungsverbot:

 „ ... Ehrenamtlich Tätige dürfen in Angelegenheiten der Kommunen nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil für … Personen bringen kann …“.

Um diese Bestimmung ging es letztendlich, auf die sich Bornemann und Jäger beriefen.

Am 30.10.2013 informierten Bornemann und Jäger die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung über die Klageerhebung vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht. Dem Zeitungsleser wurde am folgenden Tag der Eindruck vermittelt, Anfang und Schröer hätten gegen geltendes Recht verstoßen und seien bereits die Schuldigen. Die Verwaltungsfachleute im Rathaus konnten sich sicher sein, dass das Verfahren bis zu einem Jahr dauern werde. Das Problem war nun, dass die Stadt Cloppenburg keine weiteren Beschlüsse zur Konzessionsvergabe umsetzen konnte. Es musste andernfalls davon ausgegangen werden, viele Beschlüsse als hinfällig zu betrachten. Die Stadt Cloppenburg war also in ihren Handlungsoptionen blockiert. Wozu das alles, wird man sich heute nach einem so klaren Urteil zu Recht fragen dürfen!

Nur Rolf Bornemann (SPD), so wurde behauptet, sei als einzelnes Mitglied in der SPD-Fraktion an einer Aufklärung der Befangenheitsvorwürfe interessiert gewesen. Demnach hatte es in der SPD-Faktion keine Aussprache über die Klageerhebung gegeben. Das Thema wurde von Rolf Bornemann schnell per Email an die SPD-Fraktionskollegen abgehandelt und war dann plötzlich Gegenstand einer Klage, nämlich seiner alleine. Dass die Öffentlichkeit der gesamten SPD-Fraktion die Klage zuschreiben würde, hätte bekannt sein müssen. Davon allerdings wollte Bornemann nichts wissen. Die angeblich „einsame“ Entscheidung Bornemanns hatte dennoch einen Grund: In der SPD-Fraktion wäre mehrheitlich keine Zustimmung erfolgt. Die Meinungsverhältnisse waren vor der Umgestaltung der Fraktionsposten Ende November 2013 noch andere. Aber die Unvernunft hatte sich dennoch durchgesetzt.

Nach Klageerhebung wurde die Rechtslage von weiteren SPD-Fraktionsmitgliedern bewertet. Sie schien Adem Ortac, dem heutigen stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden, eindeutig zu sein. Er hielt den Erfolg der Klage damals nicht für möglich. Später mochte er anders denken. Somit unterstützte er Rolf Bornemann in seinem Anliegen! Die Kritik von Ortac war verstummt, was zumindest in einem Punkt bedenklich stimmt: Udo Anfang ist nämlich Angestellter im Vertrieb der EWE, einem gesellschaftsrechtlich selbstständigen Unternehmen, welches mit der EWE-Netzsparte rechtlich nichts zu tun hat. Abstimmt wurde seinerzeit über die Energienetze in Cloppenburg. Über nichts anderes sonst! Wo, bitte schön, liegt dann die Befangenheit Anfangs?

Zudem stellte sich heraus, dass nicht Rolf Bornemann der Initiator der Klage war, sondern Michael Jäger (B´90/Grüne). Zusammen mit Rolf Bornemann konnten SPD und B´90/Grüne -wie in der Vergangenheit recht häufig- nun wieder einen gemeinsamen Weg gehen. In der Hoffnung, auch einen gemeinsamen Sieg über das Zentrum und die CDU einzufahren. Doch es ist anders gekommen. Das Unternehmen endete -wie auch die Kandidatensuche zur Bürgermeisterwahl 2014- im Desaster.

Das kündigte sich schon während der Verhandlung im Oldenburger Gerichtsgebäude an. Zunächst wurden drei Anklagepunkte vom Richter für nicht statthaft erklärt und der Anklagevertreterin, Frau Dr. Jutta Engbers, nahe gelegt, die Klage auf ihren Kern zu reduzieren. Mögliche Verfahrensfehler in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses seien hier nicht von Relevanz, so der Richter mahnend. Auch sei der Verwaltungsausschuss nicht als Kläger benannt, ergänzte er mit dem Unterton eines Lehrmeisters. Zuletzt blieben der Anklagevertreterin nur 5 von 8 Anträgen für die Klage übrig. Damit hatte Frau Dr. Engbers nicht gerechnet.

Doch auf den ersten Paukenschlag gegen Bornemann und Jäger folgte der zweite: Der Richter fragte (nur) Michael Jäger: „Herr Jäger, wo ist eigentlich Ihre Klagebefugnis?“ Weiter: „Was haben Sie eigentlich gegen Herrn Anfang und Herrn Schröer?“ Und dazu: „Sie wollen das, was dem Bürgermeister vorbehalten ist!“ Der Vertreterin der Anklage blieb daraufhin die Antwort eher im Hals stecken. Sie wirkte sowohl auf den Richter als auch auf die Zuhörer wenig überzeugend. Erschienen waren zusätzlich der Cloppenburger Ratsvorsitzende, Heinz Georg Berg (und immer noch Vorsitzender der SPD-Fraktion, gleichzeitig Sympathisant der Klage und Beklagter im vorliegenden Fall!!!), Ratsherr Udo Anfang als mittelbar Betroffener, Dr. Hermann Bergmann (unabhängiger Ratsherr im Rat der Stadt Cloppenburg/ ehemals SPD) und Vertreter der EWE und der Presse.

Die Argumentationskette der Anklage wollte nicht so richtig überzeugen. Während ihres Vortrages schaute der Richter eher gelangweilt in die Runde, als seien die Ausführungen der Anklagevertretung unwichtig für ihn. Der Richter unterbrach mit dem Hinweis, dass es bei dem umstrittenen Ratsbeschluss gar nicht um die EWE gegangen sei. Es sei damit nicht von Belang, dass Udo Anfang bei der EWE arbeite und Hermann Schröer bei der EWE Mitglied der Vorstandsversammlung sei!

Mittlerweile verstanden Michael Jäger und Rolf Bornemann die Situation immer besser und saßen bereits sehr weit zurückgelehnt auf ihren Stühlen. Überzeugend klang der Standpunkt der Anklage auch weiterhin nicht. Bereits jetzt schien ihr klar zu sein, dass Bornemann und Jäger mit ihrem Anliegen scheitern würden. Der Vortrag der Anklage konnte daher auch nicht überzeugen. Besonders nicht mit der Behauptung, die wirtschaftliche Konnexität zwischen den Tochtergesellschaften der EWE sei eine vollkommene abhängige. Das verärgerte einen Zuhörer, der sogleich gut vernehmbar „flüsterte“, dass er sein Gas nicht von der EWE beziehe. Seinen Strom im Übrigen auch nicht. Der Richter musste das mitbekommen haben und unterstrich in seiner Zurückhaltung die Peinlichkeit, die die Anklagevertreterin mit ihrer Unkenntnis zutage gefördert hatte.

Die Verteidigung brachte es zuletzt noch einmal deutlich auf den Punkt. Es läge keine „unmittelbare“ Vorteilsnahme vor, so der Verteidiger. Denn nur darauf komme es laut § 41 NKomVG an. Dem Zuhörer war klar: Nach der umstrittenen Abstimmung im Rat hat weder Udo Anfang (Zentrum) eine Gehaltserhöhung von der EWE um das Doppelte und womöglich noch steuerfrei bekommen, noch Herr Schröer (CDU) eine Einladung für einen Jahresurlaub auf die Fidschi-Inseln mit einem All-Inclusive-Paket als Gutschein erhalten.

Die Gerichtsverhandlung endete wie sie enden musste. Nach einer zehnminütigen Beratung verkündete der vorsitzende Richter die Abweisung der Klage. Die Urteilsbegründung wird in den nächsten Tagen angefertigt und dem Ratsvorsitzenden (, SPD-Fraktionsvorsitzenden) und Beklagten Berg zugestellt. Nun wird die Stadt Cloppenburg wieder handlungsfähig in Sachen Konzession.

In der kommenden Ratssitzung, am 24. März 2014 um 16 Uhr, stehen weitere Beschlussvorschläge auf der Tagesordnung. Ob es bei unpassenden Beschlüssen wieder eine Klage hageln wird, bleibt abzuwarten!