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Leiste-H-01

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Cloppenburger Rat beschäftigt sich mit CDU-Luftnummer

 

Nach 2020 immer noch keinen Plan zum Abbau der Schulden

 

HFB-17-08-30

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Die Selbstverpflichtung, grundsätzlich einen ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden (1), ist eine schmeichelhafter Versuch, der Öffentlichkeit zu gefallen. Wieder einmal! Es ist schließlich Bundestagswahlkampf. Dass eine solche Absichtserklärung überhaupt positiv aufgenommen wird, darf bezweifelt werden. Zu schlecht ist das Ansehen der Politik in der Öffentlichkeit. Stets wird viel versprochen, aber wenig gehalten.

MT-Ratsverpfl-Sparsamkeit-17-01b
CLP-Schulden-bis-2020-17-01

Entwicklung des Schuldenberges in der Stadt Cloppenburg. Was passiert nach 2020? Ist das nicht die vorrangige Frage?

Sollte es nicht selbstverständlich sein, dass die geplanten Ausgaben der Stadt Cloppenburg durch die zu erwartenden Einnahmen gedeckt sind? Wird da nicht etwas zum Problem erklärt, was in eigentlich keins ist? Wäre es nicht wichtiger gewesen, über einen effektiven Schuldenabbau zu reden? 

Mehr noch: Bis zum Jahr 2020 wird es im Cloppenburger Haushalt eine extrem wachsende Verschuldung geben. Noch immer gibt es keinen aktuellen Plan, wie man dann mit den Schulden umgehen will. 2021 stehen wiederum Kommunalwahlen an. Ein neuer Stadtrat und ein neuer Bürgermeister sollen gewählt werden. Nach uns die Sintflut, könnte das Motto der erfahrenen Ratsmitglieder geheißen haben, als sie einen möglichen unausgeglichenen Haushalt zum Thema machten. Ãœber das eigentliche Schuldenproblem (2) wurde nicht gesprochen. 

„Der Rat verpflichtet sich, grundsätzlich einen ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden“. So lautete das Hauptanliegen des CDU-Antrages in der Ratssitzung am 28.08.2017 in Cloppenburg. Einen Hinweis auf § 110 (8) des NKomVG suchte man im Antrag allerdings vergeblich. § 110 (8) besagt, dass jede Kommune im Falle einer drohenden Unausgeglichenheit des Haushaltes verpflichtet ist, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.  

Falls der Haushalt dennoch unaus- geglichen bleibt, schreitet die Kommunalaufsicht ein und kann die Genehmigung des Haushalts verweigern.

Mehr noch: Sollte  der Haushalt nicht korrigiert werden, so wird der betreffenden Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept  vorgeschrieben. Reißen alle Stricke, gelingt das also auch nicht, wird der Gemeinde die Haushaltsführung durch die Kommunalaufsicht entzogen. Alles zusammen lässt sich klipp und klar in § 110 des NKomVG nachlesen. Warum dann der Antrag der CDU?  Dieser ist nur dann zu verstehen, wenn den Antragstellern nicht wirklich daran gelegen ist, der Realität ins Auge zu blicken. Oder gibt es eine schlüssigere Erklärung?

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der sorgfältige Umgang mit Steuermitteln nicht unbedingt vorherrschte (3). So wurden regelmäßig vor Kommunalwahlen die freiwilligen Ausgaben (Leistungen) für Vereine und Prestigeprojekte in Cloppenburg noch einmal richtig hochgefahren. Verstanden als großzügige Wahlgeschenke. Hierdurch wuchs der Schuldenberg. Der ausgeglichene Haushalt konnte dann durch Nettokreditaufnahmen sichergestellt werden.

NWZ-Haushaltsreden-17-01b

Hinzu kam, dass die Mandatszulagen noch vor den vergangenen Ratswahlen soweit in die Höhe geschraubt wurden, dass sie in 10 Jahren mit einer Million Euro (Mehrausgaben!) zu Buche schlagen werden. Auf Kosten des Steuerzahlers. Öffentlich ist die Rede ist von Selbstbedienermentalität. Auch den völlig überflüssigen Posten des dritten stellvertretenden Bürgermeisters, der deutlich höhere Mehrkosten verursacht als irgendeiner Sache dienlich zu sein, stufte die Öffentlichkeit in diese Kategorie ein. (4)

CLP-Sitzungsgelder-erhoeht-17-01a
CLP-Sitzungsgelder-erhoeht-17-01b

Die Ehrlichkeit, mit denen sich die Antragsteller brüsten, ist also mehr als zweifelhaft. Scheinheiligkeit dürfte zutreffender sein. Das sollte nicht unbedingt für die Ratsmitglieder gelten, die dem Rat seit Dezember 2016 angehören. Sie haben nach Stand der eigenen Erfahrungen nach bestem Gewissen gehandelt.

Auch wenn er sich unter klammheimlichem Beifall der CDU-Spritzen wiederum als völlig unwissender Spargel-Tarzan brüsten musste, gilt das auch für den Vorsitzenden der SPD-Links-Fraktion.  Dem Fraktionsvorsitzenden sollte es eigentlich bekannt sein, dass ein solcher Bekenntnisantrag, wie ihn die CDU-Fraktion vorgelegt hat, niemals Erfolgt gehabt hätte, wäre er von der SPD-Links-Fraktion eingebracht worden. Doch wo die Kräfte fehlen, ist der Wille dennoch zu loben. Das aber auf Kosten der kritischen Stimmen. Stimmen einer Opposition im Rat der Stadt Cloppenburg, die mehr und mehr zu schwinden scheinen. Dies widerspricht massiv dem Wählerwillen, auf den nur dann hingewiesen wird, wenn es passt.

Die Bürger können nur noch mit dem Kopf schütteln und nicht darauf hoffen, dass mit ihren Steuergeldern wirklich sorgfältig umgegangen wird. Die vergangenen Jahre und der nicht zu ende gedachte Schuldenberg beweisen das nur zu gut. Um Schulden und deren Abbau ging es in dem vorliegenden CDU-Antrag auch gar nicht. Mit Sparsamkeit hatte der Antrag schon gar nichts zu tun. Es ging vielmehr um einen unverbindlichen Formalismus als solches, wobei das angebliche Verantwortungsbewusstsein dick zur Schau gestellt wurde. Die nun beschlossenen Papierwerte können nicht darüber hinwegtäuschen, dass endlich Taten folgen müssten, die in der Vergangenheit nie so richtig zum Zuge gekommen sind.

 

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Quellen

(1) MT, 29.08.2017

(2) Stadt Cloppenburg, Haushaltsplanentwurf 2017, (Auszug)

(3) NWZ, Dez. 2017.

(4) NWZ, Dez. 2015

 

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