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Befangenheitsklage soll in die nächste Instanz

Bornemann und Jäger legen Berufung beim OVG Lüneburg ein

Experten prophezeien geringe Erfolgschancen

 

HFB-14-06-22

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Im September 2013 hatte sich der Rat der Stadt Cloppenburg mehrheitlich gegen eine Rekommunalisierung der Energienetze ausgesprochen. Die Ratsherren Bornemann (SPD) und Jäger (B´90/ Grüne) klagten daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Sie hielten ihre Ratskollegen Anfang (Zentrum) und Schröer (CDU) für befangen. Anfang und Schröer hätten nach Meinung Bornemanns und Jägers gar nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfen. Das Abstimmungsergebnis wäre dann ein anderes gewesen.

Vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg aber mussten Bornemann und Jäger eine derbe Niederlage hinnehmen: Das Gericht bescheinigte ihnen, dass sie gar nicht klagebefugt sind. Laut Urteil des Gerichts seien ausschließlich der Bürgermeister oder die Kommunalaufsicht die Instanzen, denen ein Einspruchsrecht zustehe. Das erstinstanzliche Urteil wollen Bornemann und Jäger aber nicht auf sich sitzen lassen. Sie gehen nun in Berufung. Eine Information hierüber erreichte die SPD-Fraktion erst im Nachhinein. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat noch nicht über die Annahme der Berufung entschieden.

 

Zuvor hat der in der Rolle des Ratsvorsitzenden, SPD-Fraktionsvorsitzenden, Beklagten und Sympathisanten der Klage agierende Ratskollege Berg die Kommunalaufsicht aufgefordert, die Befangenheit der Ratsherren Anfang (Zentrum) und Schröer (CDU) festzustellen. Doch die Antwort war eine andere als die erwartete: Die Kommunalaufsicht hielt die Ratsherren Anfang und Schröer nicht für befangen. Der Beschluss des Rates vom September 2013 sei demnach nicht zu beanstanden.

 

Kläger geben nicht auf

Die angestrebte Revision vor dem OVG Lüneburg ist aus heutiger Sicht zum Scheitern verurteilt, denn Experten prophezeien den Klägern geringe Erfolgschancen. So rudern Bornemann und Jäger auch schon vorsorglich zurück. Mittlerweile halten sie die gerichtliche Prüfung einer Befangenheit für ein mögliches Ziel ihrer „Bemühungen“.

Dennoch zeigen sich die Kläger sich im Beistand der Lokalpresse von ihrer Sache sehr überzeugt. Sie wollen vieles nicht einsehen und gehen in Berufung. Möglicher Weise auch bis zum Bundesgerichtshof. Zahlen muss zuletzt der Steuerzahler. Dass das nicht hinnehmbar ist, zeigt der jüngste Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Cloppenburg. Die Verfahrenskosten der ersten Gerichtsinstanz in Höhe von 4300 Euro sollen den Klägern Bornemann und Jäger nicht erstattet werden. Sie seinen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg gar nicht „klagebefugt“ gewesen, so die Begründung des Verwaltungsausschusses. Ein deutlicher –vielleicht sogar ein vernünftiger- Fingerzeig, der aber keinen Bestand haben wird.

 

Klageaktion dient nicht dem Wohle der Bürger

Obwohl die Lokalpresse vom Recht der Kläger überzeugt scheint, sie ständig zu Wort kommen lässt, die Beklagten aber nicht und den Beschluss des Verwaltungsausschusses als Befangenheitsentscheidung zu Ungunsten der Kläger degradiert, muss davon ausgegangen werden, dass die gesamte Klageaktion Bornemanns und Jägers unvernünftig ist. Sie dient nicht der Sache und vor allem nicht dem Wohle der Bürger von Cloppenburg.

Durch unausgewogene Presseberichte werden Bornemann und Jäger für die Öffentlichkeit jedoch immer wieder zu Gutmenschen gemacht, die über die angeblich Schuldigen, Anfang und Schröer, klagen. So gestaltet sich der Gesamteindruck, den die Berichte hinterlassen. Besser kann eine Vorverurteilung der Ratsherren Anfang und Schröer nicht vorangetrieben werden. Ohne eine kritische Betrachtung der Klageaktion bliebe die eigentliche Handlungsqualität der Kläger im Verborgenen. Mit welcher pressemäßig nicht beanstandeten Unvernunft die Ratsherren Bornemann und Jäger ihr Anliegen vorantreiben, kann nur das Szenario zeigen, welches davon ausgeht, dass die Kläger zuletzt Recht behielten.

 

Was wäre wenn?

Angenommen die Kläger behielten Recht. Dann würde im Rat der Stadt Cloppenburg über die Netzkonzession neu abzustimmen sein. Und angenommen, die Mehrheit der Ratsmitglieder spräche sich gegen die EWE aus und wäre für eine Rekommunalisierung der Energienetze. Dann würde die Stadt Cloppenburg die Energienetze des Stadtgebietes als neue Eigentümerin übernehmen. Das aber setzt voraus, dass ein weiterer Ratsbeschluss die nötigen Gelder bewilligt, um die Netze kaufen zu können. Ohne weitere Neuverschuldung des Städtischen Haushalts wäre die Übernahme nicht möglich. Das Argument, man erwerbe schließlich Eigentum, sticht nicht. Aufgrund des technischen Innovationszwanges würden die neuen Eigentümer vor Aufgaben gestellt, die zusätzlich teuer zu bezahlen wären. Für die Energiekunden würde die Rechnung steigen. Aber das Gegenteil behaupten die Befürworter der Rekommunalisierung.

 

Strategische Partner winken ab

Viel wichtiger aber wäre es, einen strategischen Partner zu finden, der mit seinem Know-How die Netze zukünftig professionell betreibt. Doch welcher Partner würde sich bereit erklären, ein kleines Inselnetz im Umfeld der übrigen EWE-Netze strategisch zu betreuen? Die Umliegenden Gemeinden haben sich mehrheitlich und parteiübergreifend für den Verbleib bei den EWE entschieden. Schon vor der eigentlichen Ratsentscheidung im September 2013 stand kein potenzieller Partner für ein Cloppenburger Energienetz zur Verfügung. Von den möglichen strategischen Partnern, TenneT TSO GmbH oder Stadtwerke Osnabrück AG, war keiner der Ansicht, das Cloppenburger Energienetz in Form einer Insellösung wirtschaftlich zufriedenstellend betreiben zu können. Nach anfänglichem Interesse sprangen sie ab. Es wäre also sehr wahrscheinlich, dass sich bei einer angenommen Neuorientierung des Rates kein strategischer Partner finden ließe.

 

Reaktion der Kommunalaufsicht

Es wäre aber auch wahrscheinlich, dass sich die Kommunalaufsicht des Landkreises einschaltet und den Ratsbeschluss mit der Begründung wieder einkassierte, die Kommune könne ohne fachliches Know-How kein Betreiber von Energienetzen sein. Was es heißt, ohne ausreichende Kompetenzen zu bleiben, weil die technische Leistungsfähigkeit nachweislich fehlte, bescheinigte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht dem Landkreis Leer am 16.09.2013. Das Bestreben zur Rekommunalisierung wurde gerichtlich untersagt.

 

Gut bezahlte Arbeitsplätze sind gefährdet

Falls es zu einer Rekommunalisierung kommen würde, wären –und das ist sicher- gut bezahlte Arbeitsplätze in der Region Cloppenburg gefährdet. Gewerkschaftler hatten im Vorfeld bereits davor gewarnt. Das allerdings war für die meisten Mitglieder der SPD-Fraktion im September 2013 kein Thema. Sie ignorierten die Sorgen der Beschäftigten und deren Familien und stimmten lieber der Idee der Grünen zur Rekommunalisierung der Energienetze zu. Eine schlüssige Begründung für ihr Abstimmungsverhalten konnten die Befürworter aus den SPD-Reihen bis heute nicht liefern. Ja-Sagen im engsten Schulterschluss mit den Grünen schien ihnen der bequemere Weg zu sein.

 

Klageaktion kommt nicht gut an

Was eigentlich sollen die Cloppenburger Bürger über die Klageaktion der Ratsherren Bornemann und Jäger denken? Sollten Bornemann und Jäger ihr Ziel gerichtlich durchsetzen und eine erneute Ratsabstimmung zur ihren Gunsten erreichen, wären akute Komplikationen vorprogrammiert, die wiederum zu einem heftigen politischen Streit führten. So demonstriert es das Szenario! Sind gewählte Ratsmitglieder nicht verpflichtet, konstruktive Politik zu betreiben? Hierzu sind sie doch gewählt. Die gemeinsame und parteiintern nicht kritisierte Politik des engsten Schulterschlusses zwischen SPD und Grünen, die sich ausschließlich auf Klagen oder angedrohten Misstrauensvoten beruft, kommt in der Öffentlichkeit gar nicht gut an. Doch Bornemann (SPD) und Jäger (B´90/Grüne) stellen sich angefeuert durch den Ratsvorsitzenden (SPD) weiterhin ins Rampenlicht der Öffentlichkeit, ohne zu merken, dass die Cloppenburger Bürger diese Art der Grabenkämpfe im Rat der Stadt satt haben.

 

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