Erfahrungsgemäß darf es als sicher gelten, dass wieder einmal Werbung für die eigenen Freunde des zeichnenden Redakteurs gemacht wird. Verhohlen und perfide. Wo doch klar sein dürfte, dass die Wahl des neuen stellvertretenden Bürgermeisters der SPD gar nicht demokratisch abgesegnet sein dürfte. „Legitim gewählt“ sieht anders aus.
Inzwischen spricht vieles dafür, dass die stellvertretende Bürgermeisterin Jutta Klaus nie abgewählt wurde. Ein neuer stellvertretender Bürgermeister Bothe (SPD) erscheint in aktuellen Pressemitteilungen erst gar nicht. Also weiß die Presse sehr wohl um die Brisanz dieser Abwahl. Als umstrittener Stellvertreter des Bürgermeisters könnte SPD-Links-Ratsmitglied Bothe das Amt zunächst ruhen lassen, bis die Angelegenheit um die Rechtmäßigkeit desselben geklärt wäre. Doch das ist weder ein Thema für ihn selbst noch für die Presse.
CDU- und SPD-Links-Fraktion haben scheinbar ein falsches Spiel betrieben. Das wird auch die Kommunalaufsicht nicht abstreiten können. Wenn doch, müsste der Tatbestand durch ein Verwaltungsgericht zu klären sein. Mit besten Erfolgschancen, den permanenten Lügen von der angeblich völlig legalen Wahl ein für alle Mal ein Ende zu setzen.
Auch das müsste der MT-Redaktion zu Genüge bekannt sein. Dennoch wird eine andere Meinung suggeriert. Nämlich die der CDU, die den Begriff “Je suis, Jutta” als reserviert, ihn als patentgeschützt ansieht. In diese Bresche des drangsalierenden Mainstreams schlägt auch der Kommentar, ohne zu erwähnen, dass die Kritik des CDU-Ratsherrn Olivier dazu diente, mit einer gewissen Angst im Nacken eigene Parteiinteressen zu bedienen. Eine moralische Ausrichtung war nur vorgeschoben. Das nennt man pervers.
Der Flug in den tiefen Keller, in den der Artikel und der Kommentar die Demonstranten stürzen lässt, kann somit nur eine Art Alibikritik erfüllen. Eine Erinnerung an eine Ungerechtigkeit, die nicht in Vergessenheit geraten darf, um anschließend zum Looping in ungeahnte Höhen auszuholen. Nämlich dann, wenn der CDU-und SPD-Links-Fraktion entweder durch die Kommunalaufsicht oder durch ein Verwaltungsgerichtsurteil attestiert wird, dass beide im Unrecht waren, wobei die herbeigeredeten Täter in Grün in den Folgeartikeln als Opfer in Grün zur Schau gestellt werden dürften.
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Quelle
(1) MT, 30.08.2017
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