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Eigenartiges Rechtsverständnis

Sanktionen gegen Ortac?

Unschuldsvermutung gilt bei der SPD nicht

HFB 17-08-18

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Was heißt hier eigentlich „Sanktionen gegen Ortac“? Was soll Ortac denn erwiesenermaßen angestellt haben? Wurde Ortac zwischenzeitlich vor Gericht gestellt und verurteilt?

Den Verantwortlichen scheint es nicht zu gelingen, den Zusammenhang ihrer Entscheidung einem größeren Publikum plausibel zu machen. Sie scheinen selbst nicht zu wissen, worum es überhaupt geht und worüber sie entschieden haben.

So wird doch tatsächlich behauptet, Ortac habe der Partei durch seine Handlungen, denen die Staatsanwaltschaft nun nachgeht, der Partei SPD erheblich geschadet.  Wie kann das denn sein, wenn noch nichts erwiesen ist? Von führenden SPD-Persönlichkeiten wurde doch vor einigen Monaten noch großspurig die Unschuldsvermutung in den Raum gestellt. Und nun verhängen sie Sanktionen und drohen Ortac mit einem Parteiausschluss, falls die Staatsanwaltschaft was finden sollte.

Kommt hinzu, dass die SPD-Schiedskommission die Schuld Ortacs für wahrscheinlich hält. Die Entscheidung beruht demnach auf Mutmaßungen, die keine unumstößlichen Beweise sind. Sie sind vielmehr Gefühle, die auf Verdachtsmomente beruhen. Nichst Handfestes, nichts Belastbares, kein Beweis auf irgendetwas. Somit sollte gelten: Im Zweifel für den Angeklagten.  Doch diese Kurve kriegen die Parteispitzen nicht. Ein Armutszeugnis, wie es deutlicher nicht ausfallen könnte. Wiederum zeigt sich, dass der Rechtsanspruch der Unschuldsvermutung in der SPD nicht belastbar ist.

Den SPD-Hochtönern scheint weiterhin nicht bekannt zu sein, dass die Staatsanwaltschaft alles Mögliche herausfinden kann und der Beschuldigte dann immer noch nicht verurteilt ist. 

Das nämlich kann nur ein Richter in einem rechtsverbindlichen Verfahren machen. Erst dann sind Sanktionen gerechtfertigt, die auch einen Parteiausschluss wegen parteischädigendem Verhalten zulassen.

Der SPD-Unterbezirksvorsitzende Kolde scheint mit der Parteisache Ortac das deutsche Rechtssystem auf den Kopf stellen zu wollen. Seltsamerweise findet er Mitstreiter im SPD-Vorstand, die den rechtlichen Verirrungen blindlings folgen. Was wäre denn, wenn sich alle staatsanwaltschaftlichen Verdachtsmomente als Irrtum herausstellten? Das nämlich kann auch ein Ermittlungsergebnis sein. Ermittelt werden muss in alle Richtungen. Ermittlungen sind niemals mit einer Verurteilung gleichzusetzen. Das sollt der SPD-Unterbezirksvorsitzende, der selbst Oberkommissar ist, eigentlich wissen. Somit bestätigt sich, dass im Rechtsstaat die Unschuldsvermutung gilt, bei der SPD aber nicht.

Es scheint vielmehr so zu sein, dass im SPD-Vorstand Profilneurotiker am Werk sind, denen etwas anderes viel wichtiger ist als Rechtstaatlichkeit. Ihnen ist daran gelegen, in der SPD selbst Karriere zu machen. Auf Kosten aller Personen und Dinge, die sich hierfür anbieten. Ein vertrauliches Gespräch mit Ortac war daher nie wirklich gewollt. Man setzt förmlich auf Eskalation, die zudem noch in der Öffentlichkeit breitgetreten wird. Das hat System. Ortac nämlich  war 2011 selbst Landtagskandidat. Die, die schon lange an seinem Stuhl gesägt haben, meinen nun etwas in der Hand zu haben, um sich seiner Person ein für alle Mal zu entledigen.

Die Parteikader prallen mit Sanktionen und drohen mit Parteiausschluss. Dass diese Maßnahmen letztendlich fern jeder Rechtsgrundlage sind, ist den Entscheidungsträgern nicht bewusst. Dadurch vermitteln sie ein eigenartiges Rechtsverständnis, welches sich vom offiziellen stark unterscheidet. Dieser Unterschied wird der Öffentlichkeit nun präsentiert.

Man kann die Entscheidung der SPD-Schiedskommission nur mit Schrecken zur Kenntnis nehmen. Als Bürger sollte man Angst bekommen, wenn man sich vorstellt, dass einige der federführenden Parteiakteure ein politisches Amt auf höherer Ebene bekleiden könnten. Denn sie haben gezeigt, dass ihnen der Rechtsstaat äußerst fremd ist, obwohl sie stets mittelbar bekunden, ihn vertreten zu wollen. Genau dieser Widerspruch ist parteischädigend.

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Quelle

MT, August 2017

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