Das nämlich kann nur ein Richter in einem rechtsverbindlichen Verfahren machen. Erst dann sind Sanktionen gerechtfertigt, die auch einen Parteiausschluss wegen parteischädigendem Verhalten zulassen.
Der SPD-Unterbezirksvorsitzende Kolde scheint mit der Parteisache Ortac das deutsche Rechtssystem auf den Kopf stellen zu wollen. Seltsamerweise findet er Mitstreiter im SPD-Vorstand, die den rechtlichen Verirrungen blindlings folgen. Was wäre denn, wenn sich alle staatsanwaltschaftlichen Verdachtsmomente als Irrtum herausstellten? Das nämlich kann auch ein Ermittlungsergebnis sein. Ermittelt werden muss in alle Richtungen. Ermittlungen sind niemals mit einer Verurteilung gleichzusetzen. Das sollt der SPD-Unterbezirksvorsitzende, der selbst Oberkommissar ist, eigentlich wissen. Somit bestätigt sich, dass im Rechtsstaat die Unschuldsvermutung gilt, bei der SPD aber nicht.
Es scheint vielmehr so zu sein, dass im SPD-Vorstand Profilneurotiker am Werk sind, denen etwas anderes viel wichtiger ist als Rechtstaatlichkeit. Ihnen ist daran gelegen, in der SPD selbst Karriere zu machen. Auf Kosten aller Personen und Dinge, die sich hierfür anbieten. Ein vertrauliches Gespräch mit Ortac war daher nie wirklich gewollt. Man setzt förmlich auf Eskalation, die zudem noch in der Öffentlichkeit breitgetreten wird. Das hat System. Ortac nämlich war 2011 selbst Landtagskandidat. Die, die schon lange an seinem Stuhl gesägt haben, meinen nun etwas in der Hand zu haben, um sich seiner Person ein für alle Mal zu entledigen.
Die Parteikader prallen mit Sanktionen und drohen mit Parteiausschluss. Dass diese Maßnahmen letztendlich fern jeder Rechtsgrundlage sind, ist den Entscheidungsträgern nicht bewusst. Dadurch vermitteln sie ein eigenartiges Rechtsverständnis, welches sich vom offiziellen stark unterscheidet. Dieser Unterschied wird der Öffentlichkeit nun präsentiert.
Man kann die Entscheidung der SPD-Schiedskommission nur mit Schrecken zur Kenntnis nehmen. Als Bürger sollte man Angst bekommen, wenn man sich vorstellt, dass einige der federführenden Parteiakteure ein politisches Amt auf höherer Ebene bekleiden könnten. Denn sie haben gezeigt, dass ihnen der Rechtsstaat äußerst fremd ist, obwohl sie stets mittelbar bekunden, ihn vertreten zu wollen. Genau dieser Widerspruch ist parteischädigend.
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Quelle
MT, August 2017
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