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Wahlkampf im Zeichen von

SOLI DEO GLORIA?

HFB-16-08-07

 

Die Frauenunion Kreisverband Cloppenburg, deren Mitglieder in der Regel der CDU angehören, ist Teil der CDU. Die Frauenunion geht nun mit der Veranstaltung Perspektiven für das kulturelle Leben im Oldenburger Münsterland laut Pressemitteilung  in den Wahlkampfendspurt. Somit handelt es sich zweifelsfrei um eine Wahlkampfveranstaltung der CDU. Ort: Kulturbahnhof Cloppenburg!

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Als Referent geladen ist der geschäftsführende Direktor der Katholischen Akademie und Heimvolkshochschule e.V. in Stapelfeld. Bereits im Vorfeld dieser Veranstaltung weisen Kritiker auf ein gehöriges „Geschmäckle“ hin, welches in der Luft liegt. Waren der katholischen Einrichtung doch regelmäßig finanzielle Zuschüsse aus Steuergeldern sicher, für deren Zuteilung sich die CDU stark machte. Ãœber Jahrzehnte hinweg mit den Stimmen einer Mehrheitspartei.

Der Verdacht, ob sich die mittlerweile arg ramponierte CDU den Verdienst möglicher Lorbeeren sichern will, sei dahingestellt. Die verhohlene Suggestion zumindest, andere Mehrheitsverhältnisse führten zur Kürzungen oder Abschaffung dieser Zuschüsse, entbehrt jeder Grundlage!

Und eine weitere Ungereimtheit ist zu nennen: Kultur, ob gelebt oder nicht, ist kein wertneutraler Begriff an sich. So gesehen ist es nicht verboten, ihn aus dem katholischen Blickwinkel zu definieren. Der aber ist nach gültigem Kirchenrecht auf die Gläubigen bezogen und nicht auf die Ungläubigen, die den Anspruch des einzig wahren Glaubens nicht erfüllen. Es sei denn, sie ließen sich bekehren! Das katholische Wertesystem verlangt die Ausrichtung auf Gott mit der Maxime SOLI DEO GLORIA, Gott allein zur Ehre. Alles andere wäre außerhalb des kirchengesetzlichen Rahmens und als Ausdruck von sündiger Unkultur dem Teufel zuzuschreiben. Dass der Referent der katholischen Akademie letztendlich nur der Anwalt nach Kirchenrecht sein kann, liegt auf der Hand.  Ist auch nicht verboten!

Doch die Kulturpolitik ist der säkularen Ausrichtung mit einem sehr weltoffenen Kulturbegriff verpflichtet. Eingefordert durch das Grundgesetz. Hier heißt es nach Artikel 3.: Niemand darf wegen (…) seines Glaubens, seiner religiösen (…) Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Demnach sind extreme Weltanschauungen -ob man sie mag oder nicht- kein Tabu: Hierzu gehören u.a. die kulturellen Ausdrucksformen der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo  oder die Satanischen Verse von Salman Rushdie.

Der KULTURBAHNHOF Cloppenburg z.B. steht für Weltoffenheit, für Demokratie und für das Säkulare an sich. Vom demokratisch gewählten Rat der Stadt Cloppenburg beschlossen. Vom Verein Kulturforum Cloppenburg e.V. getragen. Da KULTURPOLITIK im Zeichen des demokratischen Wahlkampfs nur immer eine weltoffene sein kann, erübrigt sich der einseitige Blickwinkel. Kultur darf von keiner Religion vereinnahmt werden. Auch nicht dem Anschein nach! Somit wäre es für die Veranstalter die Pflicht gewesen, einen Referenten einzubestellen, der unabhängig ist und vorzugweise den säkularen Staat vertritt und nicht die Amtskirche!