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Anliegerbeiträge sollen bleiben

Solidarität ausgehebelt

Ansichten aus einer kleinen Welt

HFB-19-05-17

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Die Anliegerbeiträge für die Straßensanierung sollen bleiben. So zumindest will es die Niedersächsischen Landesregierung.  Damit wären Besitzer von Eigenheimen auch weiterhin verpflichtete, anteilig für Straßensanierungen bezahlen. Dass ihnen hierbei nicht selten fünfstellige Beträge für Erneuerungen aufgebürdet werden, von der vor allem die “solidarische” Allgemeinheit profitiert, scheint der Rot-Schwarzen Koalition in Hannover nicht weiter wichtig zu sein. Wichtig ist ihr vielmehr die drohende Konsequenz für den jährlichen Landeshaushalt. Sollten die Anliegerbeiträge nämlich abgeschafft werden, so müsse das Land Niedersachsen mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen. Den Kommunen bliebe es weiterhin freigestellt, die Anliegerbeiträge auszusetzen. Das aber hätten die Kommunen selbst zu wuppen.

 

 

Als sei das schlechte Gewissen nicht ganz überwunden, soll den Betroffenen das Leben mit der Möglichkeit großzügiger Ratenzahlungen und nun doch ein wenig einfacher gemacht werden. Ja, was denn: In Cloppenburg wird dieses Verfahren bereits seit Jahren praktiziert. Ob dann fragwürdige Vergünstigungen bei Eckgrundstücken wirklich weiterhelfen, darf bezweifelt werden. Ein solches „Rabattangebot“ ist unseriös und lenkt nur davon ab, dass das Prinzip der Solidarität endgültig ausgehebelt ist. Besonders der rote Koalitionspartner, der sich einst GERECHTIGKEIT auf die Fahnen geschrieben hatte, muss sich nun nicht wundern, dass seine Zustimmungswerte weiter in den Keller schießen.

MT-Kommentar-Strassenausbaubeitraege-behalten-19-01b

MT, 16.05.2019

Als seien die Argumente für die Beibehaltung der Beiträge nicht schon schief genug, so gibt der vorliegende Kommentar der Münsterländischen Tageszeitung noch einen oben drauf. „Es darf keineswegs sein, dass etwa ein Rentner sein Haus verkaufen muss, weil er seine Anliegerbeiträge nicht mehr aufbringen kann. Sprich mehr Flexibilität bei der Begleichung der Kosten etwa über Ratenzahlung (…)“. Und wenn bereits zu Anfang des Kommentars der Hinweis erfolgt, dass „der Bürger“ so oder so für die Straßensanierungen aufzukommen hätte, so könnte der Autor des Kommentars doch selbst die gesamten Kosten übernehmen und alles bliebe beim alten. Das wäre im Sinne seiner verbogenen Logik zwar völlig in Ordnung, aber im Sinne eines solidarischen Gebühren- und Steuerprinzips völlig daneben!

Dass die Bürger nach Wegfall der Gebühren selbst höhere Steuern zu zahlen hätten, kann nur eine von mehreren Optionen sein, die einen finanziellen Ausgleich garantieren. Dann allerdings wäre mit einer eindeutigen Beschlusslage klar sein, dass die Gelder zweckgebunden bleiben und eben nicht irgendwo „auf kurz oder lang im allgemeinen Haushalt versickern“. Eine andere Option wäre die Haushaltskonsolidierung durch Sparen. Z. B. indem die üppig angehoben Diäten für Landtagspolitiker inklusiv der großzügigen Versorgungsbezüge nach ihrem Ausscheiden reduziert würden.

Falls die Kreisstadt Cloppenburg die Aufhebung der Anliegergebühren beschließen würde, und sie diese dann auch selbst finanzieren müsste, könnte das gleiche geschehen, indem z. B. der Topf für die Mandatszuwendungen von über 1.000.000 Euro pro Legislaturperiode zukünftig kleiner ausfallen würde. Damit müsste nicht unbedingt „die von den Grundstückseigentümern aufzubringende Grundsteuer nach oben gehen, um Mittel für den Straßenbau zu generieren (…)“! Sehr hilfreich wäre im Ãœbrigen eine Teilerstattung der Kreisumlage, die laut Beschwerde der Stadt Cloppenburg zu hoch ausgefallen sei. Bei Erfolg hätten nicht nur Cloppenburg, sondern auch die übrigen Gemeinden des Landkreises deutlich mehr Geld für ihren jeweiligen Haushalt zur Verfügung.

Während sich der Landeshaushalt der „Schwarzen Null“ unterwirft, kennt die Neuverschuldung auf kommunaler Ebene diese Grenze nicht. Und das selbst in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen. Weiterhin ist sich die Politik nicht zu schade, finanzlastige Projekte großzügig zu versprechen, anzustoßen oder umzusetzen. Im Gegenzug wird „der Bürger“ durch höhere Gebühren zur Kasse gebeten. Z.B. durch Anhebung der Parkgebühren, wie in Cloppenburg geschehen. Schlecht für´s Portemonnaie. Selbst eine historische Sanduhr nach Maßgabe des 14. Jahrhunderts kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass „am Ende des Tages immer der Bürger“ bezahlt.

Im Gespräch auf Bundesebene ist zudem eine CO2-Abgabe., die Benzin und Diesel teurer werden ließe. Stark betroffen wäre vor allem die überdurchschnittliche Zahl der Pendler im Oldenburger Münsterland. Denjenigen, die behaupten, das Geld würde dem Bürger zurückgezahlt, bekämen nunmehr alles Mögliche testiert, nur nicht Glaubwürdigkeit. Denn „der Bürger“ soll neben dem Prestigeobjekt Gorch Fock Mehrkosten für den gestiegenen Verteidigungshaushalt tragen. Das sind z.Zt. 5 Milliarden Euro und werden in Zukunft mindestens 40 Milliarden Euro pro Jahr sein. Und das in einem Land mit einem Investitionsstau von mehreren hundert Milliarden Euro.

Der Schwarz-Roten Landesregierung sollte daher bekannt sein, dass die zur Begründung herangezogenen 50 Millionen Euro pro Jahr bereits für alles andere als für die Streichung der Anliegerbeiträge eingeplant sind. Das mittelbare Zusammenwirken der verschiedenen Töpfe ergibt sich aus der Schuldenbremse der Bundesländer. Diese soll 2020 greifen. Mit Blick auf den erwarteter Rückgang des Wirtschaftswachstums und der damit verbundenen Minderung der Steuereinnahmen gilt auch hier: „(…) das zahlt am Ende immer der Bürger“! Wenn nicht mit seinen Steuern, dann mit höheren Gebühren oder adäquaten “Rechnungen”!

Tatsache ist, dass der niedersächsische Landeshaushalt nicht weiter belastet werden soll. Denn neben den vielen „Wohltaten“, die ausschließlich Symptome der Ursachen abmildern, werden auch die Korrekturen der Zick-Zack-Politik zu Buche schlagen. So z. B. bei der Wiedereinführung des G 9 an Gymnasien. Aktuell sind es mehrere Tausend Schülerinnen und Schüler, die nun wieder zusätzlich in der Klassenstufe 13 des Gymnasiums zu unterrichten wären. Kosten pro Person pro Jahr: Ca. 7.000 Euro! Sollten dann zusätzlich die Gehaltsforderungen der Grundschullehrer von A12 auf A13 umgesetzt werden, würde es noch enger.

Somit müssen „kleine“ Gerechtigkeitslücken in Kauf genommen werden wie z.B. die reduzierte Hochschulfinanzierung zugunsten der kostenlosen KITAS. Und das bei steigenden Studentenzahlen. Dass diese Lücken in ihrer Vielschichtigkeit das Solidaritätsprinzip zunehmend verschieben, wenn nicht sogar aushebeln, zeugt von einer perfiden Taktik. Und die Politik schwelgt sich noch immer im unerschütterlichen Glauben, dass „der Bürger“ von alledem nichts merkt. Dabei sagen die Umfragewerte doch etwas anderes voraus.

Nein, der abgestandene Kommentar suggeriert eine verfahrene Situation in einer kleinen Welt, die vielerorts keine Alternativen zulässt. Als Argument herhalten muss einzig und allein das abgedroschene Paradebeispiel „Aufbau Ost“ in einer Art Rundumschlag, dessen maßlose Zweckentfremdung aller möglichen Geldquellen das Solidaritätsprinzip erst gar nicht zuließe. Und wenn das eine des vorliegenden Kommentars, welches der Autor für bare Münze ausgibt, für alles stehen soll, dann ginge gar nichts mehr. Nicht in Niedersachsen, nicht in Deutschland und schon gar nicht in Europa, welches maßgeblich von Deutschland bestimmt wird. Vornehmlich in finanzpolitischer Hinsicht, wobei das Solidaritätsprinzip zu oft hinten ansteht. Also, gute Nacht denjenigen, die einen solchen Unsinn glauben!

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