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Leiste-H-01

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IBC-Antrag liegt vor

 

Straßenausbaubeiträge abschaffen

 

Vertagung auf Sankt-Nimmerleinstag geplant?

HFB 21-06-05

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Anwohner wissen ein Lied davon zu singen. Eines Tages soll ihre Straße, an der sie wohnen, saniert werden. Danach werden sie zur Kasse gebeten. Nach Maßgabe der Cloppenburger SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BEITRÄGEN (X-01) haben sie oft mehrere Tausend Euro an Anliegerbeiträgen zu zahlen. Viele Betroffene fühlen sich über den Tisch gezogen und sehen sich finanziell am Ende. Denn sie müssen zahlen für einen Mehrwert, der ausschließlich der Allgemeinheit zugutekommt. Von einem privaten Mehrwert kann keinesfalls die Rede sein. Doch damit sollte nun Schluss ein. Seit Ende April 2021 liegt Cloppenburgs Bürgermeister Dr. Wiese ein Antrag der INITIATIVE BÜRGERBÜNDNIS CLOPPENBURG vor, der genau diesen Missstand beseitigen soll. Der Antragstext ist am Ende des vorliegenden Meinungsbildes zu finden.

ST-Protest-gegen-Strassenausbaubeitraege-21-01

(X-02)

Der Cloppenburger Politik und Presse ist der Antrag seit Ende April bekannt. Doch beide reagieren auffällig zurückhaltend. Nur die Münsterländische Tageszeitung hat am 7.Mai 2021 über den Antrag vorwiegend zurückhaltend berichtet. (X-03) Während also die Bürgermeisterkandidatin Priester ihrer Gemeinde zuprostet (X-04) und der CDU-Bürgermeisterkandidat Varnhorn die Etikettierungen Jugend- und Seniorenbürgermeister (X-05) verkündet, wobei er geflissentlich den Luftschlossbeauftragten unter den Tisch bügelt, haben die Bürgerinnen und Bürger ganz andere Sorgen.

Und weil die Cloppenburger Politik Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nicht sonderlich interessiert, fand sich der Antrag erst gar nicht auf der Tagesordnung des im zuständigen Bau- und Verkehrsausschusses wieder. Die Bitte, das Anliegen nach dem Vorbild der Politik in Vechta nunmehr doch öffentlich zu verhandeln, wurde u.a. von der CDU-Schöer- und der SPD-Höffmann-Fraktion kategorisch abgelehnt. Demzufolge soll am 7. Juni 2021 über den Antrag debattiert werden. Im streng vertraulich tagenden Verwaltungsausschuss der Stadt Cloppenburg. Hinter verschlossenen Türen. Das lässt nichts Gutes erahnen. Ein Ignorant der, der in diesem Fall nicht die Geigen im Hintergrund hört.

Und derweil scheint der Beschluss bereits festzustehen. Die Cloppenburger Satzung über die Anliegerbeiträge soll nicht abgeschafft werden. Um das Anliegen nicht als Wahlkampfthema präsentieren zu müssen, wird die Entscheidung womöglich auf einen Termin nach der Kommunalwahl im September 2021 verschoben. Der neu gewählte Rat soll entscheiden. Dann ist der Sack zu und die Cloppenburger Politik wird die Zustimmung der Wähler nicht mehr brauchen. Anschließend werden weiterhin Anliegergebühren erhoben, als sei nichts geschehen. Und somit sollen die Bürgerinnen und Bürger wieder von dem Kakao trinken, durch den sie vor der Wahl gezogen wurden. (X-06)

Falls ein solcher Beschluss im Verwaltungsausschuss gefasst würde, wären die Bürgerinnen und Bürger mal wieder die Dummen. Das politische Wegducken vor realistischen Themen würde offen zutage treten. Das, was einem Großteil der Cloppenburger Bürgerinnen und Bürger wirklich auf den Nägeln brennt, wäre gewohntermaßen mal wieder passé.

Nach Logik einer solchen Verschiebungs-Euphorie könnte der Rat sofort seine Schotten dichtmachen, den Bürgermeister Dr. Wiese in den vorzeitigen Ruhestand schicken, um zusammen mit ihm in die verlängerte Sommerpause zu gehen. Im Zweifel sollte er darauf hinweisen, dass nach der Kommunalwahl im September 2021 der neue Rat sowieso alles entscheiden wird.

Wenn sich die Cloppenburger Politik dermaßen zusammenrottet und koaliert und damit Kumpanei demonstriert, dann werden ernste Sorgen der Menschen unter den Teppich gekehrt. Sie werden stigmatisiert, gegängelt und im Wahlkampf geblendet von Vorschlägen des politischen Kleinkleins, die reine Makulatur sind. Die Cloppenburger Politik ist so eng zusammengerückt, wie noch nie in den Jahren zuvor. Wohlwollend begleitet von der nunmehr mit Steuergeldern subventionierten Lokalpresse. (X-07)

Eine Opposition gibt es so gut wie nicht mehr. CDU und SPD haben sich gleichgeschaltet. Es herrscht Konsens nach Vorbild eines Einparteiensystems, wenn es darum geht, heimische Unternehmen und Wählerklientele zu bevorzugen. Dieser Stil widerspricht dem Grundprinzip der Demokratie. Ein demokratischer Diskurs kann hinter verschlossenen Türen nicht stattfinden. Auch nicht in der Öffentlichkeit. Aber so funktioniert mittlerweile die elitäre Politik der politischen Heimatfront in Cloppenburg. Es ist der Wahlkampf einer abgehobenen Elite gegen die eigentlichen Interessen der Cloppenburger Bürgerinnen und Bürger!

ST-NWZ-VEC-schafft-Anliegerbeitraege-ab-21-01b

(X-08)

Warum kann in nicht auch in Cloppenburg so verfahren werden, wie es in Vechta bereits geschehen ist? Anfang Mai 2021 wurde dort die Abschaffung der Anliegerbeiträge im Bau- und Verkehrsausschuss beraten und dem Rat zur positiven Abstimmung empfohlen. Der Vechtaer Rat hat Ende Mai den Beschlussvorschlag mehrheitlich übernommen. Mit eingeschlossen war die Option, mit der Abschaffung der Anliegergebühren keine zusätzlichen Steuererhöhungen zu verbinden. Damit hat SPD-Bürgermeister, Kristian Kater, eines seiner Wahlversprechen umgesetzt, welches für mehr Gerechtigkeit steht. Das ist respektable in einer Zeit, in der Politik so vieles verspricht, aber nicht unbedingt das daraus macht, was die Bürgerinnen und Bürger erwartet haben. Denn Politik ist nicht ihnen verpflichtet, sondern ihren jeweiligen Parteien.

In Cloppenburg scheint so etwas wie Gerechtigkeit nicht gewollt zu sein. Kaum ist Wahlkampf-Zeit, kehren die Etikette Gesinnungsethik und Moralismus in die Politik zurück. Demonstrativ werden im Wahljahr 2021 großzügig mehrere Millionen verteilt an das Cloppenburger Stadtmarketing, an Unternehmen oder an Sportvereine. Das sind zusätzliche Geldgeschenke, die unter die „Rubrik freiwillige Leistungen“ der Stadt Cloppenburg fallen.

Damit diese Art der Parteienwerbung auch weiterhin wie geschmiert funktioniert, ist die Cloppenburger Politik anscheinend nicht gewillt, den Finanzhaushalt der Stadt Cloppenburg noch weiter zu strapazieren. Immerhin werden sich im Jahr 2024 die städtischen Schulden auf ca. 60 Millionen Euro anhäufen. Tendenz steigend.

Dass hierbei auch die „freiwillige Leistungen“ eine nicht unerhebliche Rolle spielen, ist offensichtlich. Diese Leistungen allerdings sind oft Geldgeschenke, mit denen man gewisse Wählerklientele bedienen kann. Die Höffmann-Fraktion schließt sich solchen Beschlüssen stets an. In der quirligen Hoffnung, sich dadurch ein zukünftiges Landtagsmandat zu verdienen.

Eine solche Taktik widert die Bürgerinnen und Bürger nur an. Denn um das Allgemeinwohl geht es nur vordergründig. In Wirklichkeit geht um politische Karrieren. Mit massiver Unterstützung der Lokalpresse! Wenn demnächst ein bestimmter Landtagskandidat aus dem Hut gezaubert wird, sollte es also keinen wundern. Um das vorherzusehen, braucht man nun wirklich keine Glaskugel.

ST-NWZ-Bornemann-Hat Stadt-gegen-Beihilfe-verstossen-21-01b

(X-09)

Wenn es nach einer möglichen Abschaffung der Anliegerausbaubeiträge um die Gegenfinanzierung geht, so sollte bekannt sein, dass Stadtkasse Cloppenburg unter der Rubrik „freiwillige Leistungen” eine große Anzahl von Projekten mit horrenden Euro-Beträgen subventioniert. Vorzugsweise für Unternehmen und weniger für die Bürgerinnen und Bürger. Der Textauszug der Nordwest-Zeitung zeigt eine Auflistung bereits geleisteter Subventionen. Ob die Geldzuwendungen nach Recht und Gesetz erfolgt sind, wie es Ratskollege Bornemann hinterfragt, sei dahingestellt. Es wird vielmehr deutlich, dass ausreichend Finanzmittel bereitstehen, um die Anliegerausbaubeiträge zu kompensieren. Dr. Wieses Schreckens-Scenario, die Grundsteuer B auf 410 Prozent anheben zu müssen, ist somit ohne Substanz. Es könnte also an vielen Stellen gespart werden, um sich gerechteres leisten zu können. 

Vor diesem Hintergrund trägt der vorliegende Antrag der IBC eine besondere Brisanz in sich. Eigentlich war die „Abschaffung der Anliegergebühren“ immer ein Schwerpunktthema der FDP. (X-10) Nur in Cloppenburg gibt es sie nicht die FDP, auch wenn ein Vertreter von ihnen einen einflussreichen Platz im Stadtrat eingenommen hat. Nach fünfjähriger politischer Tiefschafphase ist jede Hoffnung verloren, auch zukünftig jemals etwas von der Cloppenburger FDP zu hören. Auch nicht als Sprachrohr aus einer CDU-Fraktion heraus, für die die zerfallene FDP-Fraktion nunmehr im Einmann-Betrieb als temporäre Ergänzungs-Stimme arbeitet. (X-11) Letztendlich hat sie sich zwecks Absicherung von CDU-Mehrheitsentscheidungen an die Christdemokraten verkauft.

Auf den letzten Metern vor der Kommunalwahl wird deutlich, dass das Thema ABSCHAFFUNG DER STRASSENAUSBAUGEBÜHREN völlig am Rat vorbeigegangen ist. Immer wieder haben Ratsmitglieder betont, dass diese Gebühren nicht in Ordnung seien. Sie haben sich angeboten, bei einem Antrag zur Abschaffung mitzuwirken.

Und heute? Heute ist nichts mehr davon übrig, was angekündigt wurde. Jeder duckt sich  so gut es geht weg. Schließlich möchte man sich zur Kommunalwahl 2021 auf einem aussichtsreichen Listenplatz wiederfinden, um beste Chancen für die eigene Wiederwahl zu haben. Plötzlich sind ihnen die Bürgerinnen und Bürger egal. Jetzt ist die Zeit, sich an den Partei-Eliten zu orientieren.

Die nämlich entscheiden über das TO BE und das NOT TO BE der Kandidaten. Eine eigene Meinung würde nur stören. Sie wäre politischer Selbstmord. Also Augen zu und durch. Und wenn dann mit der Wahl alles gut gegangen ist, wird man sich den Sachthemen widmen, die zunächst nichts mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu tun haben. Z.B. mit der Anhebung der eigenen Diäten. Aber das ist ein weiteres Thema, welches nichts mit den Straßenausbaubeiträgen zu tun hat. Schade!

 

Im Anschluss folgt der Antrag der INITIATIVE BÃœRGERBÃœNDNIS CLOPPENBURG mit folgendem Wortlaut:

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Stadt Cloppenburg                                                               

Herr Bürgermeister Dr. Wiese

Sevelter Straße 8

49661 Cloppenburg                                                                     

                                                                   Cloppenburg, den 27.04.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Wiese,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wird folgender Antrag zur Beratung im zuständigen Ausschuss, im Verwaltungsausschuss und in der folgenden Ratssitzung gestellt:

 

Antrag:

Zeitnahe Abschaffung der Satzung über die Erhebungn von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Cloppenburg vom 16.12.2002

 

Beschlussvorschlag:

    1.     Die o.g. Straßenausbaubeitragssatzung wird ab dem 1. Januar 2022 ersatzlos abgeschafft.

    2.      Die „Beitragspflichtigen“ werden, rückwirkend für das Jahr 2021, von den anteiligen Kosten für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Cloppenburg befreit.

    3.      Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein nachhaltiges Konzept zur Gegenfinanzierung zu erstellen.

 

Begründung:

Im Paragraphen 6 des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)(01)sind in der Fassung vom 20. April 2017 Straßenausbaubeiträge in Form einer Kann-Bestimmung enthalten. Dieser Passus wird auch nicht durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen vom 19. Oktober 2019(02) in Zweifel gezogen. Ersetzt wurde nur der Terminus „Straßenausbaubeiträge“, der nun „Beiträge für Verkehrsanlagen“ heißt.(03) Gerade weil es vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein dringendes und existentielles Anliegen ist, bleibt die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG ein heftig umstrittenes Thema.

Der Verfasser des vorliegenden Antrags hält die Umsetzung der aktuellen Straßenausbaubeitragssatzung in Cloppenburg nicht mehr für zeitgemäß. Dass ein privates Grundstück nach Zahlung der Erschließungskosten-hingewiesen sei insbesondere auf Zahlung der verkehrsmäßigen Erschließung- wiederholt durch Ausbaubeiträge belastet werden kann, verstößt im Großen und Ganzen gegen das Solidaritätsprinzip. Die Politik in Cloppenburg ist aufgefordert, dem öffentlichen Anliegen nachzukommen und zeitnah ein transparentes Konzept zur gerechten Kostenverteilung vorzulegen.

In der heutigen Zeit ist es nicht mehr zu verstehen, dass Grundstückseigentümer mit z.T. horrenden Beträgen für die Sanierung von öffentlichen Straßen, Wegen, Kanalisationen und Beleuchtungen zur Kasse gebeten werden –und das oft mehrmals-, obwohl die Allgemeinheit davon profitiert. Die Beitragspflichtigen haben i.d.R. keine besonderen privatwirtschaftlichen Vorteile zu erwarten. Die oftmals unterstellten Wertsteigerungen von privaten Grundstücken halten im genannten Zusammenhang keiner Prüfung stand. Die massive Klageflut von Cloppenburger Anliegern gegen horrende Gebührenabrechnungen sollte der Politik zu denken geben.

Beispielsweise sind die beitragspflichtigen Anwohner der Werner Baumbach Straße zu nennen. Hier wurde ein Radweg neu angelegt, der vor allem der Öffentlichkeit zugute kommt. Das betrifft ebenso den Radweg an dem Hauptverkehrsweg Alte Löninger Straße. Besonders hier verfügen die meisten Anlieger nicht einmal über eine Ein-oder Ausfahrt zu dieser Straße. Von wirtschaftlichen Vorteilen der Anlieger kann nach dem Ausbau beider Radwege also keine Rede sein.

Die Hinweise von Anliegern, dass sich viele angeblich „reine Anwohnerstraßen“ zu reinen Durchgangsstraßen, zu Hochgeschwindigkeitsstrecken, entwickelt haben, sind mittlerweile belegt. Aber auch die als Fahrradstraße ausgewiesene Kirchhofstraße gilt als öffentlich kritisierter Problemfall. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag soll es nicht von Bedeutung sein, dass die Verkehrsregeln durch einen Großteil des PKW-Verkehrs grob missachtet werden. Es soll vielmehr darauf hingewiesen werden, dass inklusiv der Anliegerbeiträge eine Straße finanziert wurde, die überwiegend der Allgemeinheit zugutekommt, wobei die Zweckbestimmung bis heute nicht erfüllt ist. Auch dieses Problem wird von Anliegern juristisch angegangen.

Verständlicherweise hat es immer wieder massive Proteste gegen die Ausbaugebühren gegeben.(04) Der niedersächsische Steuerzahlerbund möchte die Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen. DemSteuerzahlerbund geht das mittlerweile beschlossene Reformpaket von CDU und SPD für die Entlastung der niedersächsischen Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen nicht weit genug. Er will stattdessen, dass die Beiträge komplett abgeschafft werden. Der Steuerzahlerbund hältStraßenausbaubeiträge fürungerecht, streitanfällig, vielfach existenzgefährdend, verwaltungsaufwendig und mit hohem politischem Ärger in Städten und Gemeinden behaftet.(05) „Die halbherzigen Reformen der großen Koalition entpuppen sich als Rohrkrepierer“, so eine Stellungnahme des Bundes zur niedersächsischen Gesetzesnovelle von Oktober 2019.(06)

In Niedersachsen kann laut § 6 NKAG(07), in der Fassung vom 20. April 2017, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet werden. So erhebt die Gemeinde Essen (OL) keine Gebühren für die Sanierung von Straßen. Auch in weiteren deutschen Städten und Gemeinden brauchen Anlieger nicht mehr mit anteiligen Kosten für Straßensanierungen zu rechnen. Seit Januar 2018 werden keine Straßenausbaubeiträge in Bayern erhoben, seit 2016 nicht in Hamburg und seit 2012 nicht in Berlin. In Baden-Württemberg wurden diese Beiträge noch nie gefordert.(08)  

Weitere Bundesländer haben über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen z. T. kontrovers diskutiert, haben bereits Beschlüsse gefasst oder abgemilderte Alternativen in Aussicht gestellt:

So wurden in Brandenburg die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1.1.2019 abgeschafft. Für alle Straßen, für die eine Beitragspflicht bis zum 31.12.2018 entstanden ist, werden noch Straßenausbaubeiträge erhoben (Änderung des KAG vom 19.6.2019, GVBl. I Nr. 36).(09)

Auch in Thüringen wurden die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1.1.2019 abgeschafft. Für alle Straßen, für die eine Beitragspflicht bis zum 31.12.2018 entstanden ist, werden noch Straßenausbaubeiträge erhoben (Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge v. 10.10.2019, GVBl. 2019 S. 396).(10)

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschloss 2019, dass für Arbeiten, die am oder nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden, keine Beiträge mehr zu erheben sind.(11) 

In Rheinland-Pfalz wurden landesweit wiederkehrende Straßenausbaubeiträge eingeführt. Die einmaligen Straßenausbaubeiträge wurden abgeschafft. Eine Übergangsfrist gilt bis 31.12.2023 (Gesetz zur Änderung des KAG v. 5.5.2020, GVBl. S. 158).(12) Nach jahrelangen Protesten hat der Finanzausschuss im Landtag von Sachsen-Anhalt ebenfalls die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, rückwirkend zum 31.12.2019, auf den Weg gebracht.(13) (14)

Mit der Abschaffung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entfallen die Finanzmittel, die zuvor von betroffenen Anliegern gezahlt wurden. Somit muss über einen Ausgleich entschieden werden. Dass es den Gremien der Cloppenburger Politik möglich sein wird, z.B. Einsparungspotenziale bei den „freiwilligen“ Leistungen zu generieren, ist spätestens seit den Haushaltplanberatungen 2021 bekannt. Einer intelligenten Gegenfinanzierung mit vielen Alternativen steht somit nichts im Wege. Gleiches gilt für den zielorientierten Lösungsansatz im Sinne des vorliegenden Antrags mit Hilfe der fachlich hoch qualifizierten Experten in der Cloppenburger Stadtverwaltung.

Im Namen der Cloppenburger Bürgerinnen und Bürger bitte ich um zeitnahe Unterstützung des Antrags.

Dr. Hermann F. Bergmann (IBC)

Fußnoten

(01)    http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=KAG+ND+§+6&psml=bsvorisprod.psml&max=true#:~:text=(1)%201Die%20Kommunen%20können,öffentlichen%20Einrichtungen%20besondere%20wirtschaftliche%20Vorteile

(02)   s.S. 309 https://wiederkehrende-strassenausbaubeitraege.de/wp-content/uploads/2019/11/nds_gvbl_2019_18_.pdf

(03)    Der Antrag selbst verwendet weiterhin den Terminus „Straßenausbaubeiträge.

(04)    https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Strassenausbaubeitraege-Wer-muss-in-Niedersachsen-zahlen

(05)    https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1684621/steuerzahlerbund-will-strassenausbaubeitraege-komplett-abschaffen

(06)    Celler Presse, Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, 25.04.2021.

(07)    https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=KAG+ND+§+6&psml=bsvorisprod.psml&max=true

(08)    https://www.demo-online.de/artikel/strassenausbaubeitraege-erhoben

(09)    https://kommunal.de/straßenausbaubeiträge-brandenburg

(10)    https://innen.thueringen.de/kommunales/abgaben/abschaffung-strassenausbaubeitraege

(11)    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/MV-Keine-Strassenausbaubeitraege-mehr-ab-2020,landtag4372.html

(12)    https://www.demo-online.de/artikel/strassenausbaubeitraege-erhoben

(13)    https://www.kf-st.de/nc/kommunalinformation/kommunal-info/detail/news/gesetz-zur-abschaffung-der-strassenausbaubeitraege/

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/strassenausbaubeitraege-anlieger-wollen-nicht-mehr-zahlen_84342_483820.html

Weitere Fußnoten

(X-01) https://cloppenburg.de/uploads/files/27.pdf

(X-02) https://www.waz-online.de/Wolfsburg/Velpke-Lehre/Ungerecht-und-unsozial-Protest-gegen-Strassenausbaubeitraege

(X-03) MT, Kein Mehrwert für Anlieger, 07.05.2021.

(X-04) Facebook,https://www.facebook.com/Christiane.Priester2021/, Christiane Priester fühlt sich fröhlich, 21.04.2021.

(X-05) MT, Varnhorn wirbt für neue Funktionen, 29.05.2021.

(X-06) Nach einem Spruch von Eich Kästner: https://www.diepresse.com/5619627/trinken-sie-nie-den-kakao-durch-den-man-sie-zieht#:~:text=Erich%20Kästner%20hat%20dazu%20um,zieht%2C%20auch%20noch%20zu%20trinken.

(X-07) https://www.medienpolitik.net/2020/10/pressemedien-in-der-subventionsfalle/

(X-08) NWZ, Stadt Vechta schafft Anliegerbeiträge ab, Headline, 03.06.2021.

(X-09) NWZ, Hat Stadt gegen EU-Beihilferecht verstoßen?, Auszug, 04.06.2021.

(X-10) MT, FDP mobilisiert erneut gegen Straßenausbaubeiträge, 30.04.2021.

(X-11) https://www.nwzonline.de/cloppenburg/politik/cloppenburg-cloppenburger-ratsherr-mit-neuer-fraktion-paulys-wechsel-hat-massive-konsequenzen_a_50,3,3842812804.html

 

 

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