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Tablets für den Schulunterricht
CDU- und SPD-LINKS-Fraktion blockieren
Debatte mutiert zur Kaffeesatzleserei
HFB-18-05-22
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Digitale Geräte sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Ob es der elektronische Rechner, das Smartphone oder das Tablet u.v.m. ist, der Umgang damit ist vielerorts zur Routine geworden. Eine alltägliche Routine, die kritische Gedanken darüber allzu oft ausblendet. Umso erforderlicher ist es, über Sinn und Unsinn dieser Medien nachzudenken. Je früher, desto besser. Somit liegt es nahe, dass sich weiterführende Schulen, insbesondere die Grundschulen, diesem Thema widmen. Konkret bedeutet das, die Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen des alltäglichen Lebens vorzubereiten. Mit dem Ziel, die Nutzung der digitalen Hilfsmittel durch Übung und Anwendung zum Alltag werden zu lassen (1).
Am 15. Mai 2018 trat der Schulausschuss der Stadt Cloppenburg zusammen, um ein drittes Mal über den Einsatz digitaler Medien in Schulen zu debattieren. Grund war ein Antrag der Lehrer aller städtischen Schulen, versuchsweise insgesamt 90 Tablets für den Unterricht einzusetzen. Jede der einzelnen Schulen sollte nur jeweils 10 Tablets erhalten.
Der mögliche Einsatz von Tablets ist bereits im Lehrplan unter der Rubrik „Elektronische und Digitale Medien“ geregelt und mittlerweile integraler Bestandteil des Curriculums an allgemeinbildenden Schulen. Begutachtet und legitimiert durch die Kultusministerkonferenz, geregelt aufgrund einer Reihe von Verordnungen und Erlassen der jeweiligen Kultusministerien der Bundesländer. Bekannt unter dem Schlagwort „Medienkompetenz“, für die in vielen Unterrichtsfächern ein verbindlicher Anteil vorgeschrieben ist.
Für einen Schulträger kann es also nicht mehr darum gehen, irgendwelche rechtsgültige und durch Konzepte ausgefeilte Bestimmungen zu hinterfragen. Denn diese stellen ausschließlich die Grundlage für weitere Entscheidungen dar. Der Schulträger hat vielmehr über die Finanzierung der bereitzustellenden Mittel zu befinden, um letztendlich die Umsetzung genau des Bildungsauftrags zu ermöglichen, der vom Niedersächsischen Kultusministerium verbindlich vorgeschrieben ist.
Doch wie schon in den Sitzungen zuvor war den CDU- und SPD-LINKS-Mitgliedern des Cloppenburger Schulausschusses die verbindliche Erlasslage völlig unbekannt. Auch in der dritten Schulausschusssitzung in Folge wurde wiederum über Konzeptionen debattiert, ohne die Erlasslage und die damit bereits vorhandenen Konzepte zu berücksichtigen. Diese wurde ignoriert. Trotz der mehrfach vorliegenden Gutachten forderten die Antragsteller nunmehr ein weiteres zur digitalen Didaktik und deren Umsetzung.
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