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Geschwindigkeitsbegrenzung 100

Überholverbot

Zwei Schritte in die richtige Richtung

Aber eben doch zwei Schritte zu wenig

Mehrere tausend Menschen in Cloppenburg wohnen direkt an der Umgehungsstraße. Auch in der Nacht ist der Verkehr enorm. In manchen Nächten wird besonders der Schwerlastverkehr als überaus störend empfunden. In den nächsten Jahren soll der Verkehr auf der B 213 noch weiter zunehmen.

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Der Rat der Stadt Cloppenburg hat am 27. Juni 2011 mit den Stimmen der SPD-Fraktion eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h beschlossen. Ausserdem soll für Lastkraftwagen ein Überholverbot bis zur Anschlussstelle Bethen gelten.

Doch die Erfahrung zeigt, dass Begrenzungen und Verbote alleine nicht genügen. Oft wird die Geschwindigkeit nicht eingehalten. Selbst das Überholverbot -und das zeigt der weitere Verlauf der B 72 immer wieder- wird nicht selten missachtet. Schon heute ist folgendes klar:

Auf bauliche Lärmschutzmaßnahmen darf nicht verzichtet werden.

Bei dem geplanten Ausbau der E 233 sollte das für Cloppenburg gelten.

Die Anwohner haben ein recht darauf!

Dass der LKW-Verkehr ein hohes Aufkommen auf der B213 zeigt, ist nicht verwunderlich. Die Straße ist von der Maut befreit! Man darf vordergründig annehmen, die B 213 sei eine wichtige Verkehrsader, die unbedingt auszubauen sei, damit der Verkehr besser fliesst. Und so verwundert es keinen, dass die Planungen für einen vierspurigen Ausbau bereits in vollem Gange sind.

Die B 213 muss mautpflichtig werden,

denn nur so kann die Verkehrsdichte reduziert werden. Auch eine solche Vorkehrung dient dem Lärmschutz!