HFB-14-01-18
Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss der Stadt Cloppenburg
Die Lokalpresse hat in den vergangenen Tagen über die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss der Stadt Cloppenburg berichtet. Wie viele Sitze den Parteien zustehen, soll im Folgenden erklärt werden.
In § 71 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 1 wird die Sitzverteilung geregelt. Zur Berechnung der Sitzverteilung braucht man die Anzahl der Ratsmitglieder, die einer Fraktion oder Gruppe angehören. Der Rat der Stadt Cloppenburg wird von 36 gewählten Personen gebildet. Auch der Bürgermeister ist Mitglied des Rates, dennoch spiel er bei der Berechnung keine Rolle, da er nicht zu einer Fraktion oder Gruppe gehört. Der Bürgermeister ist qua Amt Mitglied im Verwaltungsausschuss.
Ebenfalls müssen die Mitgliederzahlen der einzelnen Fraktionen und Gruppen berücksichtigt werden:
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