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HFB-14-01-18

Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss der Stadt Cloppenburg

 

Die Lokalpresse hat in den vergangenen Tagen über die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss der Stadt Cloppenburg berichtet. Wie viele Sitze den Parteien zustehen, soll im Folgenden erklärt werden.

In § 71 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 1 wird die Sitzverteilung geregelt. Zur Berechnung der Sitzverteilung braucht man die Anzahl der Ratsmitglieder, die einer Fraktion oder Gruppe angehören. Der Rat der Stadt Cloppenburg wird von 36 gewählten Personen gebildet. Auch der Bürgermeister ist Mitglied des Rates, dennoch spiel er bei der Berechnung keine Rolle, da er nicht zu einer Fraktion oder Gruppe gehört. Der Bürgermeister ist qua Amt Mitglied im Verwaltungsausschuss.

Ebenfalls müssen die Mitgliederzahlen der einzelnen Fraktionen und Gruppen berücksichtigt werden:

CLP-VA-Sitze-Tabelle-01

Alle Parteien und Gruppen zusammen haben Anspruch auf 8 Sitze im Verwaltungsausschuss.

Die Berechnungsgrundlage lautet:

    • Anzahl der Fraktionsmitglieder
    • mal
    • Anzahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss
    • geteilt durch die
    • Anzahl der Ratsmitglieder, die einer Fraktion oder Gruppe angehören!

Auf die Anzahl der Fraktionsmitglieder bezogen lassen sich folgende Werte errechnen:

CLP-VA-Sitze-Tabelle-02

Zunächst gelten die Ziffern vor der Kommastelle. Somit würden die CDU 3, die SPD 1, die UWG 1, die FDP/Zentrumsgruppe 0 und die Grünen 0 Sitze erhalten. Da es aber 8 Sitze zu verteilen gibt, bleiben noch 3 Sitze übrig! Weil die höchste Zahl der Nachkommastelle zählt, bekommen FDP/Zentrum (+1) und B90/Die Grünen (+1) jeweils einen Sitz. Nun beleibt noch 1 Sitz übrig. Wenn sich aber die Nachkommastellen nicht unterscheiden, so muss das Los entscheiden. Wie ersichtlich, fallen die Nachkommastellen für die CDU und SPD gleich aus. Hier entscheidet nun das Losverfahren. Das Los müsste der Ratsvorsitzende ziehen.

CLP-VA-Sitze-Tabelle-03

SPD-Fraktion und Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion haben mögliche Vorteile einer Zählgemeinschaft geprüft (vgl. MT vom 19.01.2014, S.). Diese neue Gruppe hätte dann 11 Mitglieder. Würden sich die beiden Fraktion zu einer Zählgemeinschaft zusammenfinden, könnten sie das Losverfahren umgehen. Ihr errechneter Zwischenwert würde 2,44 heißen. Die CDU bekäme mit ihrem Zwischenwert 3,56 den 4. Sitz im Verwaltungsausschuss! Anzumerken bleibt aber, dass die neue Zählgemeinschaft zusammen nur noch 2 Sitze hätte.

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§ 71 Ausschüsse der Vertretung

  • Die Vertretung kann aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden.
  • 1 Die Vertretung legt die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest. 2Die Sitze eines jeden Ausschusses werden entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. 3Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. 4Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 2 ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. 5Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. 6Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung. 7Die Fraktionen und Gruppen benennen die Mitglieder der Ausschüsse.